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DStGB zu Hartz IV / Bundesverfassungsgericht: Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen - Organisationsfragen zurückstellen

Geschrieben am 24-05-2007

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält den
durch Hartz IV eingeschlagenen Weg der Zusammenarbeit zwischen der
Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen für erfolgreich.

"Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen
von Hartz IV war richtig und hat das System verbessert sowie
Doppelstrukturen abgeschafft. Die anfänglichen Proteste sind
verstummt, die Arbeitslosenzahlen gehen zurück, der Grundsatz
"Fördern und Fordern" wird weitgehend umgesetzt", sagte der
Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin
anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht zu der Frage, ob die Zusammenarbeit der
Kommunen mit der Bundesagentur der Verfassung entspricht.

Die Städte und Gemeinden haben eine Alleinverantwortung - also
eine Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe - immer abgelehnt. Der
Bund darf aus seiner finanziellen und organisatorischen Verantwortung
für die 3,9 Millionen Erwerbslosen nicht entlassen werden. Das ist
mit ein Grund dafür, warum es 353 Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen
und BA gibt. Sozusagen als Versuch gibt es 69 Optionskommunen -
überwiegend Landkreise - die die Arbeitslosen alleinverantwortlich
betreuen.

Viele Arbeitsgemeinschaften sind erfolgreich und funktionieren.
Das beweist z.B. die Arbeitsgemeinschaft in Gelsenkirchen, in der
trotz schwierigster Rahmenbedingungen die Arbeitslosenquote von 19,3
% in 2005 auf 13,9 % Ende 2006 gesenkt werden konnte. Auch die
Bundesagentur bestätigt, dass in den Arbeitsgemeinschaften eine
niedrigere Arbeitslosigkeit besteht und insbesondere auch der
Verbrauch von Steuermittel geringer ist, als in vergleichbaren
Optionskommunen.

Nach wie vor gibt es aber Verbesserungsbedarf. Die
Arbeitsgemeinschaften haben z. B. häufig kein eigenes Personal,
sondern "nur" von Kommunen und Arbeitsämtern entsandte Mitarbeiter,
kein einheitliches Tarifrecht und häufig keine eigene
Personalvertretung.

"Wir haben bisher auch keine Anhaltspunkte, dass die so genannten
Optionskommunen erfolgreicher sind. Es gibt viele Bereiche, z. B.
überregionale Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen, die besser über
die BA organisiert werden können, während die besondere Kompetenz der
Kommunen in der individuellen Betreuung und Beratung liegen", sagte
Landsberg.

Wenn das BVerfG die Mischverwaltung zwischen Kommune und Bund in
den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig halten sollte, muss
der Gesetzgeber handeln und nachbessern. Eine Automatik, dass dann
die Alleinverantwortung der Kommunen begründet wird, lehnt der
Deutsche Städte- und Gemeindebund ab

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine gesamtstaatliche
Aufgabe, die nicht bei den Städten und Gemeinden "abgeladen" werden
darf. In den Arbeitsgemeinschaften arbeiten knapp 30.000 Beschäftigte
der Bundesagentur und 17.000 der Kommunen. Es ist eine Illusion zu
glauben, dieses Personal im Handstreich den Kommunen zuordnen zu
können. Auf der anderen Seite wird die Integration in den
Arbeitsmarkt für Arbeitslose aber auch nicht ohne Kommunen
funktionieren.

Im Vordergrund muss stehen, wie können wir die über 1,5 Millionen
Langzeitarbeitslosen, die häufig wenig qualifiziert sind, in Arbeit
bringen. An ihnen geht der Aufschwung bisher vorbei. Das ist
wichtiger als die ständige Diskussion über Zuständigkeits- und
Organisationsfragen.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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