(Registrieren)

VPRT zur Entscheidung der Europäischen Kommission im Gebührenstreit:

Geschrieben am 24-04-2007

Berlin (ots) -

Kein Freibrief aus Brüssel sondern Verfahrenseinstellung auf
Bewährung - Europäische Kommission stellt bei Rundfunkfinanzierung
Verstoß gegen Europarecht fest

Die Europäische Kommission hat heute in ihrer Entscheidung im seit
2003 anhängigen Beschwerdeverfahren des Verbandes Privater Rundfunk
und Telemedien e. V. (VPRT) zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einen Verstoß des
bestehenden Finanzierungssystems gegen die Beihilfevorschriften des
EG-Vertrages festgestellt. Deutschland hat nun 24 Monate Zeit,
bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Ansonsten drohen weitere rechtliche
Schritte durch die Europäische Kommission.

Jürgen Doetz, der Präsident des VPRT: "Die EU-Kommission hat ARD
und ZDF keinen Freibrief erteilt, sondern das Verfahren auf Bewährung
eingestellt. Frühzeitige Jubelarien, wie die der ARD in der letzten
Woche, sind daher unangebracht. Ob die zukünftige Ausgestaltung der
Rundfunkfinanzierung vor der EU bestehen wird, liegt nun bei den
Ländern, die die Brüsseler Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag umsetzen
müssen, und bei den Anstalten, die sich an klar definierte
Bewährungsauflagen halten müssen."

Die Maßnahmen beruhen auf einen im Dezember letzten Jahres
zwischen Deutschland und der Kommission ausgehandelten
Maßnahmenkatalog, der bei ordnungsgemäßer Umsetzung die geltende
Rechtslage deutlich verändern wird. So werden die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einer getrennten
Buchführung bei "kommerziellen Tätigkeiten", also Tätigkeiten, für
die sie keine Rundfunkgebühren verwenden dürfen, gezwungen. Bisher
hatten sich die Anstalten immer auf den Standpunkt gestellt, dass die
Gesamtheit ihrer Tätigkeiten, also z. B. auch der Verkauf von
Wirtschaftswerbung oder Merchandising, Teil des öffentlichen Auftrags
sei.

Der VPRT begrüßt zudem, dass die Länder zu einer Präzisierung der
Auftragsdefinition gezwungen werden. Dies gilt sowohl für den
Online-Bereich als auch für die Ausrichtung der Digitalkanäle. Neue
Dienste müssen ein bestimmtes Legitimationsverfahren durchlaufen, bei
dem erstmalig auch marktrelevante Auswirkungen geprüft werden.
Zukünftig wird untersucht, ob ein von ARD/ZDF geplanter neuer Dienst
nicht einen bestehenden Markt gefährdet. Zu dieser Frage können
Dritte, also auch der VPRT, förmlich Stellung beziehen.

Jürgen Doetz: "Die Länder haben nun die Chance, auf Grundlage der
Entscheidung der Kommission eine neue, europarechtskonforme
Rundfunkordnung zu schaffen. Dazu gehört insbesondere eine
Präzisierung der Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Die
Neuordnung muss zudem laut der Kommission ein Gesamtkonzept für neue
Medien beinhalten, das zu einer Eindämmung der digitalen Expansion,
wie sie ARD und ZDF derzeit aggressiv betreiben, führen muss."

Die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission stellt somit
nur einen vorläufigen Schlussstrich dar - ARD und ZDF werden mit
Auflagen aus dem Verfahren entlassen. Die Entscheidung verpflichtet
Deutschland, konkrete Änderungsvorschläge noch vor der Verabschiedung
an die Kommission zu übermitteln. "Alle Signale, die wir aus Brüssel
bekommen, deuten darauf hin, dass die Kommission diese Vorschläge
sehr genau prüfen wird", so Doetz abschließend.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6895
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

66683

weitere Artikel:
  • stern.de: Mehrheit weiter gegen Klar-Begnadigung Hamburg (ots) - Trotz der neuen Debatte um den Mord an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback lehnen die meisten Bundesbürger eine Begnadigung des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar ab. In einer Umfrage für stern.de, das Internetportal des Magazins stern, vertraten 51 Prozent der Befragten die Meinung, Bundespräsident Horst Köhler solle Klar trotz der neuen Entwicklung nicht begnadigen. 37 Prozent der Bürger befürworten eine Begnadigung des einstigen Top-Terroristen. 12 Prozent antworteten mit "weiß nicht". Datenbasis: mehr...

  • Stuttgarter Nachrichten: Bütikofer: Kein Sonderrecht für Klar - "Nicht von Ex-RAF-Mitgliedern in Hektik treiben lassen" Stuttgart (ots) - Grünen-Chef Reinhard Bütikofer begrüßt die Gerichtsentscheidung, dem Ex-RAF-Terroristen Christian Klar Hafterleichterung zu gewähren. Den Stuttgarter Nachrichten (Mittwoch) sagte er: "Es ist wichtig für unseren Rechtstaat, dass es kein Sonderrecht für Klar gibt." Mit Blick auf die zweifelhaften Aussagen des früheren RAF-Terroristen Jürgen-Peter Boock, nicht Knut Folkerts, sondern Stefan Wisniewski habe den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen, sagte Bütikofer: "Ich bin dagegen, sich durch mehr...

  • Lausitzer Rundschau: Bericht des Datenschutzbeauftragten: Maß und Mitte Cottbus (ots) - Stellen wir uns für einen Moment vor, in Deutschland hätte es einen massiven Terroranschlag gegeben: Wolfgang Schäuble wäre plötzlich der Mann der Stunde, die SPD könnte sich gar nicht genug von ihren rüden Attacken gegen den Bundesinnenminister distanzieren, und die jüngsten dramatischen Warnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten vor dem "gläsernen Bürger" würden als eine an Weltfremdheit kaum noch zu überbietende Verirrung wahrgenommen. Dabei scheint Peter Schaar auch in Zeiten der nur abstrakten Bedrohungslage schon mehr...

  • Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zu Christian Klar Mainz (ots) - Die letzten Tage und Wochen haben deutlich gezeigt, dass Christian Klar trotz jahrzehntelanger Haft weiter zu den Taten steht, die er zusammen mit seinen Komplizen vor bald 30 Jahren begangen hat. Warum also, so fragt man sich, soll einer, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, die Großzügigkeit des Staates erfahren? Warum soll einer wie Klar vom Bundespräsidenten sogar begnadigt werden? Hat diese Gesellschaft nicht Anspruch darauf, vor einem Terroristen geschützt zu werden, wenn dieser nicht einsieht, dass das, was mehr...

  • Neues Deutschland: zum Bericht des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung Berlin (ots) - Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft ist unumkehrbar, konstatiert Deutschlands oberster Datenschützer in seinem jüngsten Bericht. Zu beeinflussen sei allerdings, ob sie »durch mehr Entfaltungschancen für den Einzelnen oder von immer weitergehender Überwachung geprägt« wird. Ist Peter Schaar ein unverbesserlicher Optimist? Kaum. Aber er findet sich mit dem Überwachungsstaat nicht ab, durch den die Schäubles - auch in der SPD - den Rechtsstaat des Grundgesetzes vollends zur Fiktion machen wollen. Deshalb rügt der mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht