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Bernhardt/Fahrenschon: Weg frei für MiFID in Deutschland - Union stärkt Rechte der Anleger und gibt Finanzmarkt Sicherheit

Geschrieben am 29-03-2007

Berlin (ots) - Zur heutigen 2./3. Lesung des
Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetzes (FRUG) erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto
Bernhardt MdB, sowie der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU Landesgruppe und zuständige Berichterstatter, Georg Fahrenschon
MdB:

Mit der heutigen Verabschiedung des
Finanzmarkt-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes, kurz FRUG durch den
Deutschen Bundestag erhält der Wertpapierhandel in Deutschland quasi
ein neues Grundgesetz. Dank des Einsatzes der Union konnte im Rahmen
einer weitgehenden 1:1 Umsetzung der Richtlinie eine ausgewogene
Lösung sowohl für die Anlegerinteressen einerseits als auch für die
am Finanzmarkt agierenden Wertpapierhändler andererseits gefunden
werden. Deutschland setzt einen neuen Markstein im Hinblick auf die
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes in Europa.

Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird die
EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in nationales
Recht umgesetzt. Das Umsetzungsgesetz verwirklicht das Ziel der
EU-Richtlinie, die Finanzmärkte in der Europäischen Union im
Interesse des grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehrs und
einheitlicher Grundlagen für den Anlegerschutz zu harmonisieren.
Ziele sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb
und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Die
Finanzmarktrichtlinie führt zu einer Ausdehnung des
Anwendungsbereichs der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von 1993,
da sie neue Regelungen für Handelsplattformen und für die Ausführung
von Wertpapiergeschäften statuiert. Darüber hinaus enthält die MiFID
Punkte zum Abbau von Bürokratie und zur Regelungsvereinfachung.

Ein wichtiges Element für den deutschen Finanzplatz werden künftig
zweifelsohne sog. Multilateral Trading Facilities (MTF) -
Multilaterale Handeslplattformen sein. Die Regierungsfraktionen haben
sich entschlossen, die Aufsicht über die MTF wie im Gesetzentwurf
vorgesehen an die BaFin zu übertragen. Keine Frage, eine
Rechtszersplitterung in Deutschland muss ebenso vermieden werden wie
Regelungen gefunden werden sollten, die den Finanzmarkt Deutschland
stärken. Hierbei verkennen wir aber nicht, dass bereits jetzt
börsenähnliche Einrichtungen sachgerecht durch die
Börsenaufsichtsbehörden der Länder überwacht werden und Defizite in
der Aufsicht keinesfalls festzustellen sind. Auch im Hinblick auf den
Koalitionsvertrag, wonach noch in dieser Legislaturperiode "die
Börsenaufsicht .. in Abstimmung mit den Ländern zugunsten einer
einheitlichen Aufsicht zu reformieren" sei und der seit wenigen
Wochen wirkenden Kommission von Bundestag und Bundesrat zur
Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die sich auch des
Themas Neustrukturierung der Börsenaufsicht angenommen hat, sind auch
andere Aufsichtsstrukturen über die MTF denkbar. Auch die Argumente,
dass die zuständigen Landesbehörden für die Aufsicht geeignet seien,
bleiben für die Koalitionsfraktionen erwägenswert.

Den Vertrieb geschlossener Fonds und von Zertifikaten sehen wir
unabhängig von der Verabschiedung dieses Gesetzes als einen Bereich
an, mit dem wir uns gesondert beschäftigen wollen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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