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Westfälische Rundschau: Kommentar zu Christian Klar

Geschrieben am 02-03-2007

Dortmund (ots) - Christian Klar hat ein krudes Grußwort
veröffentlicht, in dem er sinngemäß den Kapitalismus für
verbrecherisch und die Chancen zu seiner Überwindung für günstig
hält. Seither übertreffen sich Politiker von Beckstein (CSU) bis
Westerwelle (FDP) mit impertinenten Warnungen an den
Bundespräsidenten und hanebüchenen juristischen Empfehlungen.

Christian Klars Kapitalismuskritik ist im Wortlaut idiotisch und
in der Sache falsch. Aber auch für ihn gilt der Artikel 4 des
Grundgesetzes: Die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses ist
unverletztlich. Auch für Klar gilt der Artikel 3 des Grundgesetzes:
Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden.

Und wenn es uns hundertmal gegen den Strich geht: Die Grundrechte
sind nicht teilbar in solche für gute und für schlechte Menschen. Sie
sind das Fundament einer freiheitlichen Gesellschaft. Man kann nicht
sonntags die Freiheit loben und montags das Recht in Gesinnungshaft
nehmen. Wer das Gesetz ernst nimmt, mag den Bürger Klar verachten.
Doch im Fall des Häftlings Klar muss er - die Klappe halten.

Originaltext: Westfälische Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58905
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58905.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Westfälische Rundschau
Redaktion

Telefon: 0231/9573 1253


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