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Pfeiffer: Chancen des Antrags gewissenhaft prüfen - Strommengenübertragung zeigt klimapolitische und volkswirtschaftliche Vorteile auf

Geschrieben am 22-12-2006

Berlin (ots) - Zum gestrigen Antrag der EnBW auf
Strommengenübertragung erklärt der Koordinator in Energiefragen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Mit EnBW hat nun der zweite Betreiber von Kernkraftwerken die
Übertragung von Stromkontingenten beantragt. Jetzt liegt der Ball
beim Bundesumweltminister, im Einvernehmen mit der Kanzlerin und dem
Bundeswirtschaftsminister den Antrag sorgfältig zu prüfen und zu
entscheiden.

Der Energiestandort Deutschland kann nur profitieren, sollte der
Block I von Neckarwestheim durch den Strommengentausch länger am Netz
bleiben.

Beispiel Klimaschutz: Das Kernkraftwerk reduziert den CO2-Ausstoß
um jährlich 4 Millionen t. Die Abschaltung würde genau in die zweite
Emissionshandelsperiode fallen. Der Weiterbetrieb von Neckarwestheim
I verschafft dem NAP II etwas Luft und hilft, die Klimaziele
kosteneffizient zu erreichen.

Beispiel Wettbewerbsfähigkeit: der Weiterbetrieb des
Kernkraftwerks dämpft die Strompreise. Dies ergibt sich aus dem
entlastenden Effekt auf die Nachfrage nach CO2-Zertifikaten und aus
einer kostengünstigen Stromproduktion.

Eine Zustimmung kann nur erfolgen, wenn der Weiterbetrieb auf
höchstem Sicherheitsniveau garantiert wird.

Beim vorliegenden Antrag der EnBW handelt es sich um eine neue
Verteilung von Reststrommengen, nicht um eine generelle
Laufzeitverlängerung. Es ist also keine Aufkündigung der
Ausstiegsvereinbarung. Eine Laufzeitverlängerung kann nur der
Gesetzgeber ermöglichen, indem er das Atomgesetz novelliert. Ein
Schritt, der aber längst überfällig ist, denn mit dem
Strommengentausch werden die energiepolitischen Probleme nur
verschoben, aber nicht gelöst.

Kernenergiestrom spielt als klimafreundlicher Energieträger
weltweit eine zunehmend wichtige Rolle. Um langfristig ambitionierte
Klimaziele erreichen zu können, brauchen wir den Ausstieg aus dem
Kernenergieausstieg. Deutschland ist mit dieser Entscheidung
international isoliert. Deutschland täte gut daran, am ausgewogenen
Energiemix ohne Denkverbote festzuhalten. Einen Mix, der die
Kernenergie ebenso berücksichtigt wie das breite Angebot der
Erneuerbaren bis hin zu modernen Gas- und Kohlekraftwerken.

Die drei wesentlichen Eckpunkte der Energiepolitik -
Versorgungssicherheit, Preisstabilität sowie Umwelt- und Klimaschutz
- können ohne Kernkraft nicht angemessen umgesetzt werden.

Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Übertragung von insgesamt 46,9
Terawattstunden aus dem Reststrommengenkontingent des Kernkraftwerks
Neckarwestheim II auf Neckarwestheim I beantragt. Mit der Übertragung
dieser Strommenge ergibt sich für Neckarwestheim I eine
voraussichtliche Verlängerung der Betriebszeit um etwa acht Jahre,
also voraussichtlich bis zum Jahr 2017, während sich im Gegenzug die
Laufzeit des abgebenden Kernkraftwerks Neckarwestheim II um etwa fünf
Jahre verkürzt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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