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Fromme: Das Lastenausgleichsgesetz und der Fortbestand von Eigentum haben nichts miteinander zu tun

Geschrieben am 22-12-2006

Berlin (ots) - Zu den zahlreichen Äußerungen und
Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit der Einreichung von
Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die
Republik Polen durch die so genannte "Preußische Treuhand" erklärt
der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und
Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:

Die Einreichung von 22 Einzelklagen beim Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte gegen die Republik Polen durch die so genannte
"Preußische Treuhand", mit dem Ziel der Rückgabe des im Zusammenhang
mit der Vertreibung der Deutschen enteigneten Eigentums, hat in den
letzten Tagen hektische Aktivitäten und Äußerungen "hüben wie drüben"
ausgelöst, die wenig hilfreich sind und das deutsch-polnische
Verhältnis belasten.

Zunächst sei klargestellt: Die so genannte "Preußische Treuhand"
belastet besonders durch die Art ihres Auftretens das
deutsch-polnische Verhältnis erheblich. Die eingereichten Klagen sind
sinn- und zwecklos und die Kläger müssten das eigentlich auch wissen.

So wurde der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, was eine
Grundvoraussetzung für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte ist. Die Klagen müssten daher schon an der
Zulässigkeit scheitern. Zudem hat das moderne, uns bekannte
Völkerrecht, manifestiert in der Menschenrechtscharta, zum Zeitpunkt
der Vertreibungen der Deutschen noch nicht existiert. Daher sind die
Klagen auch aus materiell-rechtlicher Sicht aussichtslos.

Dass Eigentumsrechte aber gar nicht bestehen, wie mit Verweis auf
das Lastenausgleichsgesetz von verschiedener Seite geäußert wurde,
ist ebenso falsch. Bereits in der Präambel des
Lastenausgleichsgesetzes ist explizit nachzulesen, "dass die
Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die
Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen
zurückgelassenen Vermögens bedeutet,...".

Auch bilaterale Verträge haben die Eigentumsfrage bis heute nicht
berührt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss von
1992 deutlich festgestellt.

Das Dargestellte führt zu der vor allem für die Betroffenen oft
schwer verständlichen völkerrechtlichen Situation, dass
Eigentumsansprüche zwar fortbestehen, aber nicht geltend gemacht
werden können.

Daher sollte der jetzt entstandenen Situation mit Gelassenheit
begegnet werden. Die hektischen Aktionen der Regierung in Warschau
bis hin zur Infragestellung völkerrechtlich verbindlicher bilateraler
Verträge können doch wohl nicht der Ernst der Handelnden sein. Die
Aktionen erscheinen auch mehr geeignet, sich innenpolitisch besser zu
stellen.

Was jetzt zu tun ist, ist recht einfach; nämlich nichts. Wir leben
in einem Rechtsstaat und das bedeutet, dass Bürger, die meinen, ihnen
sei Unrecht geschehen, darüber ein Gericht anrufen und ein Urteil
verlangen können. Die Politik sollte sich im Sinne der
Gewaltenteilung dabei tunlichst aus laufenden Verfahren heraushalten
und die Richter ihre Arbeit machen lassen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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