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SoVD: Erwerbsminderungsrentner dürfen nicht leer ausgehen

Geschrieben am 23-11-2006

Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Vorstandes der Deutschen
Rentenversicherung Bund, ein BSG-Urteil zu Erwerbsminderungsrenten
zunächst nicht anzuwenden, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung
Bund (DRV) stößt auf unser Unverständnis. Die DRV will das Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006 (Az.: B 4 RA 22/05 R)
zunächst nicht anwenden, sondern weitere Musterklagen führen. Das
Bundessozialgericht hatte im Falle einer vom SoVD vertretenen
Klägerin entschieden, dass ihr zu Unrecht Abschläge von der
Erwerbsminderungsrente abgezogen wurden, weil sie bei Rentenbeginn
noch keine 60 Jahre alt war.

Aus dem Urteil geht eindeutig hervor, dass das Bundessozialgericht
diese Praxis der Rentenversicherung für gesetzes- und
grundrechtswidrig hält. Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, dass die
Deutsche Rentenversicherung Bund die Rechtsauffassung des
Bundessozialgerichts in Frage stellt.

Im Gesetz ist eben nicht vorgesehen, dass bei der
Erwerbsminderungsrente für unter 60jährige Abschläge vorgenommen
werden. Mit der Einführung der Abschläge für Erwerbsminderungsrentner
sollte vor allem vermieden werden, dass sie drohenden Abschlägen bei
der Altersrente ausweichen. Da die Altersrente erst ab 60 Jahren
beantragt werden kann, ist ein derartiger Ausweicheffekt bei unter
60Jährigen gar nicht möglich.

Das BSG-Urteil hat offen gelassen, ob Abschläge für über 60Jährige
Erwerbsminderungsrentner zulässig sind. Darüber war im konkreten Fall
nicht zu entscheiden. Der SoVD wird weitere Musterklagen führen, um
u.a. zu klären, ob die Abschläge für über 60Jährige verfassungsgemäß
sind.

Von dem Urteil sind schätzungsweise 900.000
Erwerbsminderungsrentner betroffen. Nach dem BSG-Urteil haben sie
sich berechtigte Hoffnungen auf Nachzahlungen gemacht. Die
Erwerbsminderungsrentner dürfen nicht leer ausgehen. Wir empfehlen
Betroffenen weiterhin, einen Überprüfungsantrag zu stellen oder
Widerspruch einzulegen. Wer dies bereits getan hat, kann angesichts
der weiteren Musterklagen sein Verfahren ohne Nachteile ruhend
stellen.

Weitere Informationen siehe www.sovd.de

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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