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Falk: Bundestag beschließt Einführung des Elterngeldes zum 1.1.2007

Geschrieben am 29-09-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen 2/3. Lesung zum Gesetz zur
Einführung des Elterngeldes erklärt die stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:

Mit der Verabschiedung des Elterngeldgesetzes trägt die
Regierungskoalition den veränderten Lebensentwürfen junger Familien
Rechnung. Gerade die Lebensplanung junger Frauen hat sich in den
vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Heute gehen sie mehrheitlich
nicht mehr sehr jung in die Ehe, um dann ganz für die Familie da zu
sein, sondern durchlaufen eine ebenso gute Ausbildung wie die Männer,
starten in den Beruf und entscheiden sich - meist mit Ende Zwanzig
oder Anfang Dreißig - für oder eben gegen Kinder. Für die meisten
jungen Frauen ist es keine Frage mehr, ob sie erwerbstätig sein
wollen, sondern ob sie trotz Erwerbstätigkeit Kinder bekommen.

Um jungen Familien die Entscheidung für Kinder zu erleichtern,
brauchen wir einen abgestimmten Dreiklang aus qualitativ hochwertigen
Betreuungsangeboten, einer familienbewussten Arbeitswelt und
gezielter finanzieller Förderung von Familien in unterschiedlichen
Lebensphasen. Hier setzt das Elterngeld an:
Es gibt eine Antwort auf den Wunsch der allermeisten Eltern, die
erste Zeit im Leben ihres Kindes in der Familie bleiben zu können und
federt den Einkommenseinbruch ab, wenn sich Eltern entschließen, eben
dafür ihre Erwerbsarbeit zu unterbrechen oder einzuschränken. Der
betreuende Elternteil, der seine Erwerbsarbeit ganz oder teilweise
reduziert, erhält einen an seinem individuellen Einkommen
orientierten Ausgleich in Höhe von 67% des wegfallenden
Erwerbseinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Das Elterngeld wird
12 Monate gezahlt, zwei weitere Monate kommen hinzu, wenn sich der
jeweils andere Partner entschließt, in dieser Zeit die Betreuung zu
übernehmen. Ein "Geschwisterbonus" in Höhe von 10%, mindestens 75
Euro, wird gewährt, wenn in einem Haushalt zwei Kinder unter drei
Jahren oder drei Kinder unter sechs Jahren leben.

Auf Drängen der Union erhalten auch Alleinverdiener-Familien, in
denen ein Partner seine Erwerbsarbeit schon vor der Geburt des Kindes
zugunsten der Familienarbeit aufgegeben hat, einen Sockelbetrag in
Höhe von 300 Euro. Das unterstreicht, dass der Union alle
Lebensentwürfe mit Kindern gleich wichtig sind und jede von den
Eltern jeweils gewählte Form des Miteinander-Lebens und
Füreinander-Sorgens geschätzt und ernst genommen wird.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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