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Gehb/Krings: Gläubiger im Insolvenzfall gleich behandeln

Geschrieben am 29-09-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung im Rechtsausschuss des
Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz
der Altervorsorge und zur Anpassung des Rechts der
Insolvenzanfechtung erklären der Berichterstatter, Dr. Günter Krings
MdB und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Jürgen Gehb MdB:

Die zur Anhörung geladenen Experten begrüßten einhellig den ersten
Teil des Gesetzentwurfes, mit dem die Altersvorsorge von
Selbständigen vor der Pfändung geschützt werden soll. Die
Altersvorsorge, die ein Selbständiger aufbaut, unterliegt zurzeit
noch voll der Pfändung von Gläubigern. Damit ist bei einer nicht
geringen Zahl von Selbständigen vorprogrammiert, dass sie im Alter
den Sozialkassen zur Last fallen. Dieser Umstand soll nun durch das
Gesetz beseitigt werden und eine Angleichung an die Rechtslage für
Arbeitnehmer herbeigeführt werden. Die Unionsfraktion wird im
weiteren Gesetzgebungsverfahren die Anregungen der Experten
aufgreifen und über die Möglichkeit nachdenken, diesen
Pfändungsschutz sowohl für die Hinterbliebenenversorgung als auch auf
Produkte außerhalb der klassischen Lebensversicherungen auszudehnen.

Eine deutlich schlechtere Bewertung seitens der Sachverständigen
bekam der Teil des Gesetzes, der die Insolvenzordnung ändern soll.
Mit diesem Teil wird angestrebt, die Forderungen insbesondere von
Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern gegenüber anderen
Gläubigern zu privilegieren, indem die Anfechtungsmöglichkeiten des
Insolvenzverwalters gegen derartige Forderungen eingeschränkt werden.
Die Sachverständigen bestätigten fast einhellig Bedenken, die seitens
der Unionsfraktion schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in
den Deutschen Bundestag vorgetragen wurden.

Mit der vorgeschlagenen Regelung würde die Zahl der eröffneten
Insolvenzverfahren deutlich zurückgehen, da die
öffentlich-rechtlichen Gläubiger bereits so viel Geld aus dem
insolventen Unternehmen herausziehen könnten, dass für eine
Insolvenzeröffnung in vielen Fällen nicht mehr genügend Masse
vorhanden sein würde. Die Sanierung von Unternehmen und dadurch auch
die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen würde so deutlich
erschwert werden.

Des Weiteren werden Fiskus und Sozialversicherungsträger als
Gläubiger gegenüber den privaten Gläubigern weiter bevorteilt. Schon
heute sind Finanzämter und Krankenkassen gegenüber privaten
Gläubigern im Vorteil, da sie sich selbst einen vollstreckungsfähigen
Titel verschaffen können und zudem über eigene Vollstreckungsorgane
an ihr Geld gelangen können. Wenn sie nun auch in der
Insolvenzanfechtung einen Vorteil bekämen, hätten kleine Gläubiger
wie etwa Handwerker und mittelständische Kaufleute immer öfter das
Nachsehen und würden in vielen Fällen sogar in eine Folgeinsolvenz
getrieben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt diese Bedenken ernst und
sieht sie als Bestätigung ihrer Kritik an diesem Teil des
Gesetzentwurfes. Wir werden uns daher für die Herausnahme der nahezu
einhellig als kontraproduktiv abgelehnten Teile aussprechen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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