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Stübgen/Silberhorn: Beteiligung des Bundestages fördert Transparenz und Akzeptanz von EU-Vorhaben

Geschrieben am 28-09-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung von
Bundestag und Bundesregierung über die Zusammenarbeit in
Angelegenheiten der Europäischen Union erklären der europapolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB und der
europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Thomas Silberhorn MdB:

Die heute unterzeichnete Vereinbarung über die Zusammenarbeit
zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten stärkt
die Beteiligungsrechte des Bundestages in der Europapolitik. Erstmals
werden die Abgeordneten künftig umfassend über die Tätigkeit der
Bundesregierung im Ministerrat unterrichtet. Die Bundesregierung muss
in Brüssel einen Parlamentsvorbehalt einlegen, wenn ein Beschluss des
Bundestages in einem seiner wesentlichen Belange dort nicht
durchsetzbar ist, und sich um Einvernehmen mit dem Bundestag bemühen.
Zudem muss die Bundesregierung künftig Rechenschaft darüber ablegen,
inwieweit sie Stellungnahmen des Bundestages, die sie zur Grundlage
ihrer Verhandlungen im Ministerrat machen muss, tatsächlich
durchsetzen konnte.

Ziel dieser Zusammenarbeitsvereinbarung ist es, die Entscheidungen
der Bundesregierung in Ratsverhandlungen transparenter zu machen und
die Akzeptanz von EU-Vorhaben in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Dazu
muss der Bundestag seine Kontrollfunktion gegenüber der
Bundesregierung wahrnehmen und das Forum des Parlaments noch besser
nutzen, um Europapolitik zum Gegenstand öffentlicher Debatten in
Deutschland zu machen.

Wir werden sehr genau darauf achten, dass die Bundesregierung
alles daran setzt Stellungnahmen des Bundestages bei ihren
Verhandlungen am Ratstisch umzusetzen. Die einvernehmliche Ablehnung
der Errichtung einer europäischen Grundrechtsagentur im
federführenden Europa-Ausschuss des Bundestages ist ein erster
Testfall für die Wirksamkeit der neuen Vereinbarung.

Der Bundestag muss seine Arbeitsweise in EU-Angelegenheiten auch
selbst grundlegend ändern. Noch aufmerksamer als bisher müssen wir
uns mit Weiß- und Grünbüchern, Jahresarbeitsprogrammen und
Legislativplänen der Kommission befassen, um schon im Vorfeld neuer
Rechtsetzungsvorschläge gestaltend Einfluss nehmen zu können. Bei
Rechtssetzungsvorhaben der EU wie Verordnungen und Richtlinien müssen
wir zu einer Beratungsform finden, wie wir sie auch bei nationalen
Gesetzgebungsverfahren praktizieren. Die Berichterstatter der
zuständigen Bundestagsausschüsse müssen die Gelegenheit erhalten,
gemeinsam mit den Ministerialbeamten, die für die Bundesregierung in
Brüssel verhandeln, die Verhandlungspositionen der Bundesregierung
mit zu gestalten. Es wäre eine sinnvolle Aufgabe für die
Parlamentarischen Staatssekretäre, solche Berichterstattergespräche
zu organisieren.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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