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Erhebung von Studienbeiträgen - aber richtig!

Geschrieben am 27-09-2006

Essen (ots) -

- Kronthaler-Gutachten warnt vor rechtlichen Problemen bei der
Erhebung von Studienbeiträgen
- Ausfallfonds darf nicht aus Beiträgen finanziert werden
- Einheitliche Beitragshöhe teilweise rechtswidrig

Ludwig Kronthaler, der frühere Kanzler der Technischen Universität
München und jetzige Richter am Bundesfinanzhof, weist in einer neuen
Studie auf rechtliche Grenzen bei der Erhebung von Studienbeiträgen
hin. Kronthaler kritisiert in seinem Gutachten vor allem die
Ausgestaltung von so genannten "Ausfallfonds". Darüber hinaus hält
Kronthaler die einheitliche Erhebung von Studienbeiträgen in einigen
Bundesländern für rechtswidrig. Die Studie, die im Rahmen des
Stifterverbands-Programms "Die deregulierte Hochschule" entstand,
gibt Empfehlungen für die gesetzlichen Grundlagen und die Abfassung
der Beitragssatzungen an Hochschulen.

Der Stifterverband hat dieses Gutachten in dieser Woche den
Wissenschaftsministern und der Kultusministerkonferenz zur Verfügung
gestellt. Die Einbeziehung der Ergebnisse des Gutachtens in die
laufenden Gesetzgebungsverfahren kann sicherstellen, dass
Studienbeiträge den absehbaren gerichtlichen Überprüfungen
standhalten werden.

Das Gutachten weist im Wesentlichen auf zwei juristische
Schwachstellen hin, die im Interesse einer erfolgreichen Einführung
von Studienbeiträgen nachgebessert werden sollten:

Zum einen geht es um die Sozialverträglichkeit von
Studienbeiträgen, die das Bundesverfassungsgericht 2005 zur
Voraussetzung für ein gebührenpflichtiges Studium gemacht hat. Viele
Hochschulgesetze schreiben vor, dass ein Teil der Studiengebühren als
Ausfallbürgschaft zurückgelegt werden. Darauf sollen Banken
zurückgreifen, wenn Absolventen zinsgünstige Darlehen nicht
zurückzahlen. Das Gutachten konstatiert, dass die Kosten für die
sozialverträgliche Absicherung von Studienbeiträgen nicht aus den
Gebühren selbst finanziert werden und damit von den Studierenden
getragen werden dürfen, sondern Sache des Staates sind. Der
Stifterverband empfiehlt der Politik deshalb, eine rechtlich
unbedenkliche Form der Finanzierung von Maßnahmen der
Sozialverträglichkeit zu wählen.

Zum anderen geht es um die konkrete Bemessung der Studienbeiträge.
Wenn den Hochschulen die Beitragsbemessung durch Gesetz übertragen
wird und diese Beiträge nur "zur Verbesserung der Studienbedingungen"
erhoben werden dürfen, sind einheitliche Studienbeiträge nach
Auffassung Kronthalers gesetzeswidrig. Die Hochschulen müssen
vielmehr zuerst verbindlich klären, welche Verbesserungsmaßnahmen
ergriffen werden, was diese kosten und nach welchem Maßstab sie auf
die Studierenden umgelegt werden sollen. Erst danach kann dieser
Aufwand in konkrete Beiträge der Studierenden umgelegt werden, und
zwar nach dem Maß der jeweiligen Vorteile in den einzelnen
Studiengängen.

Die Notwendigkeit einer derartigen Differenzierung verbietet eine
pauschale Erhebung von "Einheitsbeiträgen". Die Studierenden haben
ein Recht zu erfahren, für welche konkreten Leistungen sie zahlen
sollen - schließlich sollen sie diese als "zahlende Kunden" auch
einfordern können und dürfen. Dieser Weg ist nicht nur rechtlich
geboten, sondern dient auch der Qualitätsentwicklung des Studiums im
Leistungswettbewerb der Hochschulen. Der Stifterverband empfiehlt den
Hochschulen, die berechtigten Anliegen der Studierenden ernst zu
nehmen und die leistungsgerechte Differenzierung der Studienbeiträge
als Chance für ihr Qualitätsmanagement aufzufassen.

Das Gutachten können Sie sich hier herunterladen:
http://www.stifterverband.de/pdf/kronthaler_gutachten.pdf

Originaltext: Stifterverband für die Dt. Wissenschaft
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=18931
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_18931.rss2

Pressekontakt:
Dr. Volker Meyer-Guckel
stellv. Generalsekretär
Mobil: 0177/8401136
0177/7641544
Telefon: 0201/8401-136


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