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Brauksiepe/Michalk: Union schafft Rechtssicherheit

Geschrieben am 27-09-2006

Berlin (ots) - Zum heute eingebrachten Änderungsantrag der
Regierungsfraktionen zum "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Betriebsrentengesetzes" erklären der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Dr. Ralf Brauksiepe MdB und die zuständige
Berichterstatterin, Maria Michalk MdB:

Die Union schafft Rechtssicherheit. Für Versicherte in den neuen
Bundesländern wird es keine Rechtsnachteile geben. Wir verlängern die
Ende 2006 auslaufende Aufbewahrungsfrist für die Lohnunterlagen von
DDR-Betrieben um weitere fünf Jahre auf Ende 2011. Diese Regelung ist
Bestandteil eines Änderungsantrages, den die Regierungsfraktionen
heute in den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages
eingebracht haben. Wir verbinden dies mit einem Appell an die
Versicherten, sich auch selbst rechtzeitig um die ordnungsgemäße
Erfassung ihrer Beschäftigungszeiten in den Unterlagen der
Rentenversicherung zu bemühen. Um das Thema Alterssicherung kann man
sich gar nicht früh genug kümmern!

Vom Auslaufen der Aufbewahrungsfrist Ende 2006 wären insgesamt rd.
1,3 Mio. Versicherte in den neuen Bundesländern nachteilig betroffen,
deren Versicherungskonten noch ungeklärt und die zum Nachweis ihrer
Erwerbsbiographie auf die Lohnunterlagen angewiesen sind. Ein solcher
Zustand wäre unhaltbar. Deshalb handeln die Regierungsfraktionen. Die
Bundesregierung hat bereits vor rd. 7 Wochen gesetzgeberische
Maßnahmen in Aussicht gestellt (vgl. BT-Drucks. 16/2385 vom
10.8.2006). Wir brauchen in dieser Angelegenheit keine Nachhilfe von
niemandem!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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