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Börnsen/Grindel: EU-Fernsehrichtlinie sichert Meinungsvielfalt

Geschrieben am 27-09-2006

Berlin (ots) - Anläßlich eines Treffens der Arbeitsgruppe Kultur
und Medien der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit der
Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Frau Ruth Hieronymi
MdEP, erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der
zuständige Berichterstatter Reinhard Grindel MdB:

Die Anpassung der Fernsehrichtlinie aus den 80er Jahren an die
neue technologische Entwicklung wird und muss kommen. Europa setzt
neues Recht. Wer jetzt nicht aktiv handelt, verstärkt die
Wettbewerbsverzerrungen der traditionellen Fernsehdienste gegenüber
den nichtlinearen Anbietern. Diese könnten mit einer
uneingeschränkten Werbung den Fernsehanstalten nicht nur das Wasser
abgraben, sondern audiovisuelle Dienste würden ausschließlich
Wirtschaftsgut werden. Das wäre der falsche Weg.

Fernsehen ist in erster Linie Kulturgut. Dieses Medium muss in der
Vielfalt der Informations- und Meinungsträger finanziell gesichert
sein. Seine redaktionelle Unabhängigkeit darf es gegenüber den
Werbeträgern nicht einbüßen. Nach Auffassung der großen Mehrheit der
EU-Länder einschließlich des Rates und des Parlaments sollte es
jedoch für die traditionellen Fernsehanbieter eine flexiblere
Werberegelung und auch die Produkt-Platzierung geben - aber maßvoll.
Auch das Recht der Kurzberichterstattung wird im Interesse eines
Zugangs zu Ereignissen geregelt, der das Recht auf freie
Berichterstattung in vertretbarer Weise regelt.

Wenn es Bundesregierung und Bundestag gelingt, trotz ihrer
Minderheitsposition, Wildwuchs, Manipulationsmöglichkeiten zu
verhindern sowie Transparenz und eindeutigen Jugendschutz zu sichern,
wäre viel für die Akzeptanz der Richtlinie getan. So sollte bei der
Produkt-Platzierung am Anfang und Ende einer jeden Sendung ebenso
darauf hingewiesen werden, wie innerhalb des Filmbeitrags alle 20
Minuten in anonymisierter Form. Auch in diesem Punkt sind wir mit der
Berichterstatterin MdEP Hieronymi einer Auffassung. Auch muss die
Richtlinie das Gebot der Trennung von Werbung und Programm
sicherstellen. Ungezügelte willkürliche Werbeverhältnisse wie in den
USA lehnen wir ab. Keine Kompromisse darf es im Bereich
Jugendmedienschutz geben. Sendungen, die zu Hass und Gewalt aufrufen
gehören ausgegrenzt.

Wir begrüßen es, wenn das Herkunftsland-Prinzip für diese
Richtlinie verstärkt gelten soll. Das verschafft auch die
Möglichkeit, nationale Interessen stärker zu berücksichtigen. Die
Brüsseler Fernsehinitiative verhindert eine technologische
Weiterentwicklung der audiovisuellen Dienste nicht. Das darf sie auch
nicht. Ohne Innovationen gäbe es keine verbesserten Bedingungen für
die Verbraucher. Die EU-Richtlinie jedoch schafft wieder eine
angemessene Balance zwischen dem Kultur- und Wirtschaftsgut
Fernsehen. Handlungsbedarf in der Bundesrepublik ist dringend
geboten, denn bereits am 23. Oktober will der Kulturausschuss des
Europäischen Parlaments seine Beratungen abschließen und eine erste
Lesung ist im Parlament für den 6. Dezember vorgesehen. Die
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich dabei aktiv
beteiligen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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