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Götz: Bezeichnung "Sparkasse" schützen

Geschrieben am 27-09-2006

Berlin (ots) - Zur Diskussion um den Bezeichnungsschutz der §§ 39
bis 42 KWG erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Die Bundesregierung hat völlig Recht, wenn sie gegenüber der
EU-Kommission darauf besteht, dass die Bezeichnung "Sparkasse" der
Abgrenzung unterschiedlicher Arten von Kreditinstituten im Wettbewerb
und damit dem Schutz des Wirtschaftsverkehrs dient. Letztlich
profitiert davon der Verbraucher.

Die Dreigliedrigkeit des deutschen Bankensystems, die den
mittelständischen Strukturen und der regionalen Vielfalt der
deutschen Wirtschaft gerecht wird, benötigt klare Definitionen und
Begrifflichkeiten. Dazu gehört auch die Bezeichnung Sparkasse. Unsere
Bankenstruktur sichert besser als anderswo ein breites Angebot an
Finanzdienstleistungen, auch im ländlichen Raum und für jedermann.

Aus kommunaler Sicht ist hervorzuheben, dass Sparkassen und
Landesbanken mit einem Marktanteil von rund 55 Prozent die
wichtigsten Kreditgeber der Städte, Gemeinden und Landkreise sind.
Als Hausbanken der Kommunen tragen Sparkassen dazu bei, den
notwendigen Strukturwandel in den Kommunen zu fördern. Sparkassen
begleiten die Kommunen mit umfassenden Beratungsleistungen auf dem
Weg der Verwaltungsmodernisierung.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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