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BA: Berichtigung der Pressemitteilung: Dienstleistung für Künstler bleibt

Geschrieben am 08-09-2006

Nürnberg (ots) - In der Presseinformation zur Zukunft des
Künstlerdienstes in der BA hat sich ein Fehler eingeschlichen. Im
letzten Absatz muss es heißen: "Im Bundestag wird eine
Gesetzesinitiative mit dem Ziel angestrebt, dass die BA in
selbstständige Tätigkeiten vermitteln kann."

Die korrekte Pressemitteilung hier im ganzen Umfang:

Im Zuge der laufenden Reform prüft die Bundesagentur für Arbeit
(BA) auch, wie die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung - und damit
auch der dort angesiedelte Künstlerdienst - in Zukunft optimal
organisiert werden kann. Angesichts der derzeitigen politischen
Diskussion hat der Vorstand der BA gestern beschlossen,
grundsätzliche Entscheidungen zu diesem Thema erst zu treffen, wenn
Beschlüsse auf politischer Ebene gefallen sind.

In die Kritik war der Künstlerdienst der BA durch eine
Feststellung des Bundesrechnungshofes und eine daran anschließende
Aufforderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages
gekommen. Bemängelt wurde insbesondere die Tatsache, dass
Künstlerinnen und Künstler durch die BA vielfach in selbstständige
Engagements vermittelt werden. Die BA würde damit über ihren
gesetzlichen Auftrag hinausgehen.

Die BA hat die erkannten Mängel abgestellt.

Inzwischen verändert sich jedoch die Rechtslage. Im Bundestag wird
eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel angestrebt, dass die BA in
selbstständige Tätigkeiten vermitteln kann, da auch Selbstständigkeit
ein Ausweg aus Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug ist.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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