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BA: Dienstleistung für Künstler bleibt

Geschrieben am 08-09-2006

Nürnberg (ots) - Im Zuge der laufenden Reform prüft die
Bundesagentur für Arbeit (BA) auch, wie die Zentralstelle für
Arbeitsvermittlung - und damit auch der dort angesiedelte
Künstlerdienst - in Zukunft optimal organisiert werden kann.
Angesichts der derzeitigen politischen Diskussion hat der Vorstand
der BA gestern beschlossen, grundsätzliche Entscheidungen zu diesem
Thema erst zu treffen, wenn Beschlüsse auf politischer Ebene gefallen
sind.

In die Kritik war der Künstlerdienst der BA durch eine
Feststellung des Bundesrechnungshofes und eine daran anschließende
Aufforderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages
gekommen. Bemängelt wurde insbesondere die Tatsache, dass
Künstlerinnen und Künstler durch die BA vielfach in selbstständige
Engagements vermittelt werden. Die BA würde damit über ihren
gesetzlichen Auftrag hinausgehen.

Die BA hat die erkannten Mängel abgestellt.

Inzwischen verändert sich jedoch die Rechtslage. Im Bundestag gibt
es eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel, dass die BA in
selbstständige Tätigkeiten vermitteln kann, da auch Selbstständigkeit
ein Ausweg aus Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug ist.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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