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Westdeutsche Zeitung: Elektronische Gesundheitskarte = von Peter Kurz

Geschrieben am 25-08-2010

Düsseldorf (ots) - Mal abgesehen von den Milliardenkosten, die die
elektronische Gesundheitskarte die gesetzlich Versicherten kosten
wird, erscheint das Projekt doch ganz vernünftig: Der Apotheker
erkennt sofort, welche Medikamente der Patient einnimmt und verkauft
ihm nichts Unverträgliches. Die später einmal gespeicherte
elektronische Patientenakte informiert auch den Arzt, der nicht der
Hausarzt ist, über die Krankengeschichte des Patienten.
Doppeluntersuchungen werden vermieden. Und in einem Notfall hat der
behandelnde Mediziner sofort alle notwendigen Informationen zur Hand.
Zum Wohle des Patienten. Ist es da nicht ein übertriebenes
Verständnis von Datenschutz, das da aus der ersten Klage eines
Versicherten gegen die elektronische Gesundheitskarte spricht?
Keineswegs, denn: Wie kann ich als Patient sicher sein, dass meine
Daten nicht in falsche Hände geraten? Sensible Informationen, die von
ganz anderem Kaliber sind als die Häuseransichten von Google Street
View, über die so hitzig diskutiert wird. Warum nimmt mich keine
Versicherung auf, warum stellt mich kein Arbeitgeber ein? Auf diese
Frage könnte es in Zukunft eine schlüssige Antwort geben: Die Türen
bleiben verschlossen, weil da etwas über meinen Gesundheitszustand
durchgesickert ist. Das kann nicht passieren, weil ausgeklügelte
Verschlüsselungsmaßnahmen und Zugangssperren den Zugriff verhindern,
besänftigen die Befürworter. Wirklich? Wie will man die Informationen
vor "Binnentätern" sichern, die etwa in Krankenkassen oder Arztpraxen
sitzen und die aus dem Netzwerk und den daraus gezogenen Daten das
Geschäft ihres Lebens machen könnten? Erinnert sei an die
Informationen über Steuersünder, die den Steuerfahndern in die Hände
fielen: Die Täter saßen in der Bank, genossen dort Vertrauen, denn
nur so konnten sie an die Daten gelangen. Die Behandlungsdaten auf
zentralen Servern zu speichern, ist riskant. Die Informationen
sollten daher beim Arzt des Vertrauens verbleiben. Und der darf die
Patientenakte mit Einverständnis des Patienten weitergeben. Was den
angesprochenen Notfall und mögliche Unverträglichkeiten, etwa eine
Penicillinallergie, betrifft: Wie wäre es mit einem Notfallpass im
Portmonee? Altmodisch? Ja, aber sicher.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
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Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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