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Gesundheitsreform: Caspers-Merk bestätigt Leistungsverbesserungen

Geschrieben am 01-09-2006

Berlin (ots) -

bpa begrüßt angekündigte "unmittelbare positive Wirkungen" für
Pflegebedürftige

Die Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, hat im Rahmen der
anstehenden Gesundheitsreform konkrete Leistungsverbesserungen für
Pflegebedürftige angekündigt. Auf dem gestrigen Sozialmedizinischen
Forum des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der
Krankenkassen nannte sie dafür acht konkrete Leistungsbereiche und
kritisierte, dass derzeit fast ausschließlich über den
Gesundheitsfonds diskutiert werde, aber die vorgesehenen
Leistungsverbesserungen überhaupt nicht wahrgenommen würden.

"Frau Caspers-Merk hat Recht! Sowohl in den Eckpunkten als auch im
derzeit kursierenden Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform sind
Perspektiven zur Verbesserung der Versorgung von Schwerstkranken und
Pflegebedürftigen vorgesehen. Auch wenn aus unserer Sicht an einigen
Stellen noch Änderungsbedarf besteht, begrüßen wir den jetzt
eingeschlagenen Weg" so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands
privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Wir begrüßen
insbesondere, dass zukünftig Pflegeheime und Pflegedienste in die
Integrierte Versorgung mit einbezogen werden und ein Rechtsanspruch
auf geriatrische Rehabilitation geschaffen wird."

Positiv bewertet der bpa, dass der Haushaltsbegriff für Leistungen
der häuslichen Krankenpflege erweitert, aber gleichzeitig präzisiert
werden soll. Dazu Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa: "Damit wird
für Patienten, die in neuen Wohnformen leben, eine Gleichbehandlung
mit Patienten, die in ihrer eigenen Häuslichkeit Krankenpflege
erhalten, erzielt."

Der bpa begrüßt es außerdem, dass in § 37 Abs. 2 SGB V die
verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen
aufgenommen werden sollen und damit eine Forderung des bpa aus dem
Jahr 2004 erfüllt wird. Auch die vorgesehene Einführung eines
Leistungsanspruchs auf Palliativpflege nicht nur in der Häuslichkeit,
sondern auch in der stationären Pflege geht nach Ansicht des bpa in
die richtige Richtung. "Allerdings sollten die im Arbeitsentwurf
vorgesehenen Auslegungsmöglichkeiten, wer die Leistung bekommt, sowie
die Genehmigungspflicht entfallen. Gerade wenn Sterbenden ohne
Zeitverzug diese Leistung zugute kommen soll, darf es keine
Verzögerung durch eine restriktive Genehmigungspflicht geben" so
Bernd Tews.

Dass - entgegen der jüngeren Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts - auch Demenzerkrankte und
schwerstpflegebedürftige Menschen künftig einen Anspruch auf einen
Rollstuhl oder andere individuell benötigte Hilfsmittel haben,
begrüßt der bpa ausdrücklich. "Diese vorgesehene Präzisierung des
Hilfsmittelanspruchs in Heimen war längst überfällig. Im
Gesetzentwurf soll klargestellt werden, dass die Gewährung von
Hilfsmitteln nicht davon abhängt, ob eine selbstbestimmte und
gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft noch möglich
ist. Dieses findet unsere ungeteilte Zustimmung" so Herbert Mauel,
Geschäftsführer des bpa.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60


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