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WAZ: Gericht stärkt Rechte lediger Väter - Zum Wohl des Kindes. Leitartikel von Daniel Freudenreich

Geschrieben am 03-08-2010

Essen (ots) - Das deutsche Sorgerecht benachteiligt ledige Väter
und hilft nicht automatisch dem Kind. Nun hat sich das
Verfassungsgericht endlich dazu durchgerungen, die Väter-Rechte zu
stärken. Bis es zu diesem überfälligen Schritt kam, war erst die
Schelte aus Straßburg nötig. So hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte 2009 zu Recht festgehalten, dass ledige Väter
hierzulande diskriminiert sind.

Sie hatten bislang keine Chance auf das Sorgerecht, wenn die
ehemalige Partnerin "Nein" sagt. Doch bedeutet das Vetorecht der
Mutter automatisch, dass es dem Wohl des Kindes dient? Im Gegenteil.
Das Kind kann auch zum Faustpfand werden, um den einstigen Partner
unter Druck zu setzen. Das war möglich, nun ist diese Gefahr
geringer.

Es wäre falsch, den Müttern hier bösen Willen zu unterstellen.
Fakt ist aber, dass nur knapp die Hälfte der Eltern das gemeinsame
Sorgerecht nutzen. Dies liegt auch daran, dass sich viele Männer
nicht um die Kinder kümmern wollen. Damit lasten sie bei den Frauen
die Bürde der Erziehung ab und bringen viele von ihnen finanziell in
eine prekäre Situation. Es ist das gute Recht der Väter, auf ein
besseres Sorgerecht zu pochen. Sie sind dann aber auch in der
Pflicht, sich um die Kinder zu kümmern, nicht nur finanziell.

Beim Sorgerecht sind die meisten europäischen Länder hier weiter
als Deutschland. Ob Bulgarien, Tschechien, Polen oder Russland - sie
alle kennen die Mitsorge des nicht-ehelichen Partners. Dabei braucht
Deutschland ein zeitgemäßes Sorgerecht. Das zeigt schon die
Entwicklung bei den Familien. Die klassische Form mit verheirateten
Eltern samt Kind nimmt weiter ab. In Ostdeutschland sind 58 Prozent
aller Mütter ledig, wenn sie ihr erstes Kind bekommen, in
Westdeutschland sind es 26 Prozent.

Die Regierung muss nun eine Lösung finden, die einerseits die
Väter stärkt und andererseits die Mütter nicht über Gebühr schwächt.
Hier hat das Modell der CSU Charme, wonach der Vater das Sorgerecht
erhält, wenn er es auch beantragt. Im Gegensatz zur FDP, die das
Sorgerecht für beide Elternteile will, würden hier die Väter nicht
"beschenkt", die sich um den Nachwuchs ohnehin nicht kümmern wollen.

Bei allem Vertrauen in den Gesetzgeber: Beim Kindeswohl sind immer
noch die Eltern die Hauptverantwortlichen. Wenn sie nach einer
Trennung keine vernünftige Gesprächsbasis finden, drohen
unappetitliche Sorgerechtsprozesse. Ganz gleich ob sich die CDU oder
die FDP mit ihrem Modell durchsetzt - das Kind wird dann der
Verlierer sein.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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