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BA: Haushaltsüberschuss der BA nicht auf Kosten der Krankenversicherung - BA subventioniert Kassen!

Geschrieben am 30-08-2006

Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist die
Behauptung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zurück,
wonach der Haushaltsüberschuss der BA auf Kosten der Krankenkassen
erwirtschaftet wurde. Diese Behauptung ist falsch! Auch die
Forderung, den Überschuss an die gesetzlichen Krankenkassen zu
zahlen, ist unbegründet.

In einer Pressemitteilung der Spitzenverbände heißt es: "Die
Arbeitslosenversicherung konnte nur deshalb Überschüsse anhäufen,
weil der Gesetzgeber sie auf Kosten der gesetzlichen
Krankenversicherung saniert habe. [...] So seien die Beiträge für
Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger durch zahlreiche
gesetzliche Maßnahmen abgesenkt worden mit der Folge, dass die
Beiträge für Arbeitslose an die gesetzlichen Krankenversicherungen
bei weitem nicht ausreichend seien."

"Die Kassen vermischen hier offensichtlich den
beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für die
Arbeitslosenversicherung, der in diesem Jahr mit einem Überschuss von
8,8 bis 9,6 Milliarden Euro abschließen wird, mit dem aus
Steuergeldern finanzierten Arbeitslosengeld II", sagt
BA-Finanzvorstand Raimund Becker. Die Krankenversicherungs-Beiträge
für Bezieher von Arbeitslosengeld I werden aus Beitragsmitteln
bezahlt. Seit 1995 hat sich die Berechnungsweise hierfür nicht
geändert - die von den Krankenkassen gemeinten Änderungen betrafen
vermutlich die Beitragshöhe für Bezieher des Arbeitslosengeldes II.

Die Krankenversicherungs-Beiträge für Bezieher von
Arbeitslosenhilfe (bis 2004) bzw. Arbeitslosengeld II (ab 2005)
wurden und werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Hier gab es
gesetzliche Änderungen, die aber den Haushalt der BA nicht entlasten.
Hieraus einen Anspruch an die BA herzuleiten ist absurd: Der
Überschuss der BA im Jahr 2006 wird ausschließlich aus dem
beitragsfinanzierten Haushalt erwirtschaftet.

Insgesamt hat die BA im vergangenen Jahr aus dem
beitragsfinanzierten Haushalt 4,62 Milliarden Euro an
Krankenversicherungs-Beiträgen bezahlt, 2006 sind aufgrund einer
ge-ringeren Zahl von Arbeitslosengeld-Beziehern rund 4,42 Milliarden
vorgesehen.

Außerdem bekommen die Krankenversicherungen von der BA eine
jährliche pauschale Erstattung dafür, dass sie die Beiträge für alle
Sozialversicherungsträger einziehen. Diese Pauschale hat sich für die
BA bei rückläufigen Beitragszahlern in den letzten zehn Jahren mehr
als verdoppelt. Derzeit beträgt die pauschale Erstattung 500
Millionen Euro jährlich, während 1996 noch 202 Millionen Euro zu
leisten waren. Damit trägt die BA deutlich mehr als 40 Prozent der
Kosten des Beitragseinzuges, die etwa zwischen einer und 1,2
Milliar-den Euro pro Jahr liegen. Finanzvorstand Raimund Becker
sagt: "Hier besteht Handlungsbedarf zur nachhaltigen Senkung des
Anteils der BA." Von einer Sanierung der Arbeitslosenversicherung
auf Kosten der Krankenversicherungen kann überhaupt keine Rede sein.

Die Beiträge der BA zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
der Leistungsbezieher machen allein knapp 30 Prozent der passiven
Leistungen der BA für Arbeitslose aus.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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