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Gehb: Missbrauch durch Scheinvaterschaften wird endlich ein Riegel vorgeschoben

Geschrieben am 29-08-2006

Berlin (ots) - Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anfechtung von
Scheinvaterschaften, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat,
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Jürgen Gehb MdB:

Mit dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetz zur
Anfechtung von Scheinvaterschaften wird eine Forderung aufgegriffen,
die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Jahre 2004 erhoben
hatte (Antrag "Scheinvaterschaften wirksam bekämpfen" - BT-Drs.
15/4028).

In den 80er und 90er Jahren wurden Aufenthalts- und Bleiberechte
von Ausländern vielfach durch Scheinehen mit deutschen Partnern
erschlichen. Nachdem diese Praxis durch gesetzgeberische Maßnahmen
und die Rechtsprechung weitgehend beendet worden ist, hat sich
nunmehr eine neue Missbrauchsvariante breit gemacht: Deutsche Männer
erkennen die Vaterschaft für Kinder einer unverheirateten Ausländerin
an, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat.

Diese "Väter" sind weder die biologischen Erzeuger der Kinder,
noch stehen sie in irgendeiner Beziehung zu den Kindern und ihren
Müttern (sog. Scheinväter). Sie werden vielmehr gezielt auf
öffentlichen Plätzen gegen Bezahlung angeworben, um diesen eine
ansonsten nicht gegebene Aufenthaltsberechtigung in Deutschland zu
verschaffen: Als Kind eines deutschen Staatsangehörigen erwirbt das
Kind mit der Vaterschaftsanerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit
(§ 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz). Zur Ausübung der
Personensorge für das Kind ist der ausländischen Mutter eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (§ 28 Abs. 1 Nr. 3
Aufenthaltsgesetz). Diese Rechtslage führt zu untragbaren Zuständen
und erheblichen Belastungen der öffentlichen Haushalte. Allein in den
Jahren 2003/2004 musste in einem Zeitraum von 12 Monaten knapp 1.700
unverheirateten ausländischen Müttern, die im Zeitpunkt solcher
Vaterschaftsanerkennungen ausreisepflichtig waren, eine
Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Da diese Väter über keine
eigenen Mittel verfügen, musste den Aufenthalt für Mutter und Kind in
diesen Fällen die öffentliche Hand, also der Steuerzahler
finanzieren.

Auch dieser Missstand wird jetzt endlich behoben: Einer von den
Ländern zu bestimmenden öffentlichen Stelle wird ein Anfechtungsrecht
eingeräumt, wenn die Vaterschaft nur zu dem Zwecke anerkannt worden
ist, der ausländischen Mutter ein ihr ansonsten nicht zustehendes
Bleiberecht zu verschaffen. Damit erlöschen rückwirkend die
erschlichenen Statusrechte von Mutter (Aufenthaltsrecht) und Kind
(deutsche Staatsangehörigkeit) und die gesetzlich vorgesehene
Ausreiseverpflichtung kann durchgesetzt werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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