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Kölner Stadt-Anzeiger: Keine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ritalin-Behandlung Diagnose in der Kindheit kann später zum Problem werden

Geschrieben am 03-05-2010

Köln (ots) - An der Aufmerksamkeitsstörung ADHS erkrankte Kinder
können es später schwer haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abzuschließen. Davor warnt die Verbraucherzentrale NRW in einem
Interview mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe). "Ein
Problem ist, dass heute viele Kinder mit Ritalin behandelt werden.
Wenn sie als junge Erwachsene eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen wollen, bekommen sie keinen Vertrag", sagt Elke
Weidenbach, Referentin für Versicherungen der Verbraucherzentrale
NRW. An schwerer ADHS leiden Schätzungen zufolge zwei bis drei
Prozent der Schulkinder in Deutschland. Da die Versicherer bei ihren
Gesundheitsprüfungen mindestens fünf, manchmal aber auch zehn oder
mehr Jahre rückwirkend abfragen, kann die Behandlung in der Kindheit
zum Problem werden. Auch wer als Erwachsener eine Psychotherapie
absolviert hat, kann sich nur noch schwer gegen Berufsunfähigkeit
versichern. "Nach einer Therapie ist es sehr schwierig, einen Vertrag
zu bekommen", sagte Beate-Kathrin Bextermöller, Projektleiterin für
Berufsunfähigkeitsversicherungen der Stiftung Warentest. Die Tester
haben mehrfach Menschen beim Antragsverfahren begleitet, wer dabei
psychische Probleme angab, bekam meist keine Police.

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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