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Märkische Oderzeitung: OVG stärkt Zweckverbänden den Rücken

Geschrieben am 27-04-2010

Frankfurt/Oder (ots) - Mieter haben keinen Anspruch auf die
Versorgung mit Trinkwasser, wenn der Vermieter seinen
Zahlungspflichten nicht nachkommt. Das Oberverwaltungsgericht in
Berlin hob mit seinem Urteil vom 21. April eine Anordnung des
Frankfurter Verwaltungsgerichts vom vergangenen Jahr auf, in der die
Richter erstmals in Brandenburg zugunsten des Mieters entschieden
hatten. Der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Oderaue in
Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) wurde damals verpflichtet, eine zur
Miete wohnende sechsköpfige Familie weiterhin mit Trinkwasser zu
versorgen, obwohl der Vermieter seinen Zahlungspflichten gegenüber
dem Verband nicht nachgekommen war. Das OVG stellte nun klar, dass
einem Mieter kein eigenständiger Anspruch auf Belieferung mit
Trinkwasser zusteht.

Originaltext: Märkische Oderzeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2

Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de


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