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Deutsche Umwelthilfe gibt Entwarnung: Umweltzonen haben Bestand

Geschrieben am 27-04-2010

Berlin (ots) - Juristische Prüfung ergibt: Formfehler in der so
genannten Schilderwaldnovelle haben keine Rückwirkung auf Umweltzonen
- DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt Verkehrsminister
Ramsauer (CSU) vor "populistischen Spielchen" auf Kosten der
Akzeptanz der Schutzzonen gegen Feinstaubbelastung

Der Formfehler in der im August 2009 in Kraft getretenen so
genannten Schilderwaldnovelle bleibt ohne Rückwirkungen auf die
Regelungen für Umweltzonen in Deutschland. Das ergibt sich aus einer
juristischen Prüfung des Sachverhalts durch den Berliner Anwalt Remo
Klinger (Geulen & Klinger Rechtsanwälte) für die Deutsche Umwelthilfe
e. V. (DUH). Nach Medienberichten, wonach von dem Fehler in der
Schilderwaldnovelle auch die Regelungen zu den Umweltzonen berührt
seien, hatte das Bundesverkehrsministerium Ende vergangener Woche
erklärt, der Sachverhalt werde "vorsorglich gründlich geprüft". Die
Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen.

Tatsächlich sind die Umweltzonen-Verkehrszeichen im vergangenen
Jahr in die fehlerhafte Schilderwaldnovelle noch einmal aufgenommen
worden. Doch selbst, wenn die Verwechslung zweier Rechtsnormen (als
Rechtsgrundlage wurde statt § 6 Abs. 1 Nr. 5a StVG der § 6 Abs. 1 Nr.
5b StVG zitiert) zur Nichtigkeit der Schilderwaldnovelle 2009 führen
würde, würde dies nichts an der Gültigkeit der
Umweltzonen-Verkehrszeichen ändern. Der Grund: Ihre erstmalige
Einführung beruht auf der "Kennzeichnungsnovelle 2006", die sich von
der diesbezüglichen Formulierung in der Schilderwaldnovelle 2009 nur
durch die redaktionelle Behebung einer unpräzisen Formulierung
unterscheidet. Sollte sich die letztere nun tatsächlich als nichtig
erweisen (was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
bei einer reinen Verwechslung von Rechtsnormen nicht automatisch der
Fall ist), würde wieder die Regelung aus der Kennzeichnungsnovelle
2006 gelten. In dieser sind die Umweltzonen-Verkehrskennzeichen
korrekt, also ohne Verstoß gegen das so genannte "Zitiergebot",
enthalten.

"Der ganze Vorgang ist und bleibt ein Schildbürgerstreich", sagte
DUH-Bundes¬geschäftsführer Jürgen Resch. "Wer auch immer glaubt,
daraus Honig saugen zu können, indem er die Umweltzonen in Frage
stellt, dokumentiert nur seine Verantwortungslosigkeit gegenüber den
von hohen Feinstaubbelastungen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern."
Vor dem Hintergrund anhaltender Bemühungen aus Bayern, die
Umweltzonen zu "entschärfen", warnte Resch insbesondere
Verkehrsminister Peter Ramsauer vor "populistischen Spielchen". Die
juristische Stellungnahme von Rechtsanwalt Remo Klinger steht als
PDF-Download unter
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2286 zur
Verfügung.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße 15,
10719 Berlin, Tel.: 030 8847280, Fax: 030 88472810,
mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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