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Mayer: Statt Datenbrief Auskunftsrecht stärken

Geschrieben am 22-04-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der öffentlichen Diskussion um die
Einführung eines Datenbriefs erklärt der innen- und rechtspolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die vom Bundesminister des Innern angestoßene Debatte um die
Einführung eines Datenbriefes ist für den Bürger der erste Schritt,
sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam ausüben zu
können. Der Datenbrief zeigt dem Bürger einmal jährlich alle Daten
aufzeigen soll, die bei Wirtschaftsunternehmen über ihn gespeichert
ist. Damit wird ein wichtiges Ziel im Bereich des Datenschutzes
erreicht: eine wesentliche Erhöhung der Transparenz.

Ein weiterer wesentlicher Eckpfeiler des Datenschutzes ist jedoch
die Datensparsamkeit. Es sollen möglichst so wenige personenbezogene
Daten wie möglich, erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Die Einführung eines Datenbriefes würde aus meiner Sicht zwar die
Transparenz für den Bürger deutlich erhöhen. Allerding hätte sie auch
zur Folge, dass personenbezogene Daten teilweise erstmalig, teilweise
auch erneut erhoben und verarbeitet werden müssten. Dies verstößt aus
meiner Sicht elementar gegen das Gebot der Datensparsamkeit und ist
auch nicht mit dem angestrebten Zweck der Transparenz in Einklang zu
bringen. Darüber hinaus würde es auch eine immense Mehrbelastung für
viele Unternehmen zur Folge haben.

Die bisher noch fehlende Transparenz bei personenbezogenen Daten
sollte daher durch eine Stärkung der Auskunftsrechte der Bürger,
nicht jedoch durch eine staatliche Verpflichtung der Unternehmen zur
Abfassung eines Datenbriefs erfolgen.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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