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Götz: Kommunen brauchen Rechtssicherheit

Geschrieben am 21-04-2010

Berlin (ots) - Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur vereinbarten
Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Die 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger sollen weiterhin mit einer
Anlaufstelle umfassend betreut werden. Im Vorfeld hatten sich Union,
FDP und SPD auf einen Kompromiss für die so genannte Jobcenterreform
und die geplante Grundgesetzänderung verständigt.

Mit dem heutigen Beschluss der unionsgeführten Bundesregierung
ist die Schaffung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Betreuung
von Langzeitarbeitslosen eingeleitet. Die bisherige erfolgreiche
Arbeitsvermittlung aus einer Hand wird in eine verfassungsgemäße Form
überführt. Der Kompromiss stellt dabei sicher, dass auch die
kommunale Option auf eine zukunftsfeste verfassungsrechtliche
Grundlage gestellt wird. Die bestehenden 69 Optionskommunen, die
Arbeitslose in Eigenregie betreuen, bleiben erhalten. 41 weitere
Kommunen dürfen neu hinzukommen.

Das Gesetzgebungsverfahren muss nun zügig umgesetzt werden. Neben
den Arbeitsuchenden und ihren Familien haben auch die Mitarbeiter in
den Verwaltungen Anspruch auf Klarheit und Sicherheit. Insbesondere
optionswillige Kommunen müssen schnell rechtssicheren und
nachvollziehbaren Optionsbedingungen und Aufnahmeverfahren
gegenüberstehen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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