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Neues Deutschland: zur Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst Klein

Geschrieben am 19-04-2010

Berlin (ots) - Die Ermittlungen gegen Oberst Klein sind
eingestellt. Er ist des Verdachts enthoben, gegen Recht verstoßen zu
haben, als er den folgenschweren Angriff bei Kundus befahl. Es ist
anzunehmen, dass der Mann erleichtert ist. Seine Last ist damit nicht
geringer.
Ob er unter dieser leidet, ist eine andere Frage, denn Oberst Klein
hat die Bestätigung erhalten, dass er rechtens gehandelt hat. Und mit
ihm haben alle anderen Kommandeure der Bundeswehr in Afghanistan
diese Bestätigung erhalten. Ein Freibrief, der Folgen haben dürfte.
Der Kollateralschaden als notwendiger Preis angeblich bester
Absichten ist nun auch zum rechtlich sanktionierten ideologischen
Marschgepäck deutscher Soldaten geworden.
Die Richter entschieden nach dem Recht des Völkerstrafgesetzbuches,
das erst 2002 entstanden ist. Entstanden eigentlich für die
Kriegsverbrechen, die die vermeintlichen Schurken dieser Welt
begehen. Als Kriegsverbrechen gilt danach, wenn der Tod von
Zivilisten zum erwarteten militärischen Vorteil in keinem
angemessenen Verhältnis steht und vorsätzlich in Kauf genommen wurde.
So hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, Kriege auch
strafrechtlich so zu bewerten, wie es jeweils der eigenen politischen
Anschauung entspricht. Nicht der Tod von Unschuldigen ist die
messbare Größe, sondern dass dieser Tod vertretbar ist. Wenn ein
Bombenangriff nicht gegen geltendes Recht verstößt, dann ist zu
fragen, zu welchem Zweck dieses gilt..

Originaltext: Neues Deutschland
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721


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