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RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, zu: Afghanistan/Oberst Klein

Geschrieben am 19-04-2010

Heidelberg (ots) - Eines hat die Bundesanwaltschaft mit der
Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein deutlich
gemacht: Die Bundesrepublik Deutschland kann nicht Soldaten mit
Parlamentsauftrag in einen bewaffneten Konflikt schicken, und sie
dann, wenn es geknallt hat, wie Kriegsverbrecher behandeln. Der
tragische Luftschlag von Kundus mit einer bis heute nicht benennbaren
Zahl von Zivilopfern kann eben nicht aus dem Blickwinkel der
Talkshows - und vielleicht auch nur bedingt in einem parteipolitisch
aufgeheizten Untersuchungssausschuss fair beurteilt werden. Fair
heißt, aus der tatsächlichen Bedrohungssituation heraus. Diese war
zweifellos gegeben. Ein "Kriegsverbrechen", das Klein angehängt
werden sollte, hat es nicht gegeben. Der militärische Angriff war -
nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung -
völkerrechtlich zulässig. Oberst Klein, der öffentlich längst
abgeurteilt wurde, wird das nicht mehr viel helfen. Und den Soldaten
der Bundeswehr, sie sich abgefeimten Taktiken einer
Taliban-Guerillaarmee ausgesetzt sehen und dabei sterben, auch nur
dann, wenn Bevölkerung und Politik ihren Einsatz mittragen. Aber
genau daran fehlt es.

Originaltext: Rhein-Neckar-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66730
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66730.rss2

Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0


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