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Große Mehrheit der Stakeholder in der EU für weitere Kohlebeihilfen

Geschrieben am 18-08-2006

Essen (ots) - Seit 2002 gilt in der EU die Ratsverordnung
1407/2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau. Sie
reicht zunächst bis 2010. Bis zum Jahresende 2006 muss die
Europäische Kommission gemäß Artikel 11 dieser Verordnung dem Rat und
den anderen Gemeinschaftsorganen einen Monitoring-Bericht über die
Erfahrungen damit vorlegen. Darin kann sie die geltenden Regelungen
bewerten, Änderungen für die Restlaufzeit ab 2008 vorschlagen und
außerdem Überlegungen für eine Anschlussregelung nach 2010 anstellen.

Im Vorfeld dieses Berichts konsultierte die Kommission die
EU-Mitgliedstaaten und die "Stakeholder" - d.h. die betroffene
Wirtschaft, deren zugehörige Organisationen und Institutionen sowie
sonstige interessierte gesellschaftliche Gruppen. Ergebnis: Eine
breite Mehrheit befürwortet klar weitere Kohlebeihilfen in der EU und
entsprechende Rechtsgrundlagen.

Die Ergebnisse dieser Stakeholder-Konsultation sind von der
Kommission unlängst veröffentlicht worden und werden hier
zusammengefasst.

Die Steinkohlebeihilfenverordnung regelt die europarechtliche
Zulässigkeit der staatlichen Beihilfen für den Steinkohlenbergbau,
die keineswegs nur in Deutschland, sondern auch in etlichen anderen
kohleproduzierenden europäischen Ländern gewährt werden: In
Großbritannien und Spanien ebenso wie in Polen, Tschechien, Ungarn,
der Slowakei und Slowenien, aber auch in Beitrittsländern wie
Rumänien und Bulgarien oder einem Kandidatenland wie der Türkei.

An dieser offenen Konsultation der Kommission haben sich deshalb
"Stakeholder" quer durch Europa von Spanien bis Rumänien sowie
europäische Dachorganisationen beteiligt. Jeweils mehrere Beiträge
kamen aus Großbritannien und Deutschland.

Der einzige kritische Beitrag, der noch dazu nach Fristablauf
eingereicht worden ist, kam von der Seite der Umweltorganisationen.
Er wurde von der Europaeinheit von Greenpeace für das Climate Action
Network (CAN) und das European Environment Bureau (EEB) übermittelt.
Dieser Beitrag spricht sich unter Berufung auf den Umwelt- und
Klimaschutz für die europaweite Einstellung der Kohlesubventionierung
aus, soweit es nicht um die Sanierung ökologischer Altlasten geht,
und empfiehlt diese Mittel stattdessen den erneuerbaren Energien und
Energiesparmaßnahmen zukommen zu lassen. Dass Importkohle, die dann
zwangsläufig an die Stelle heimischer Kohle in Europa treten würde,
keine Umweltvorteile brächte, wird ebenso ausgeblendet wie die
Fortschritte bei den modernen sauberen und effizienten
Kohlenutzungstechnologien ("Clean Coal"). Nicht die Kohlenimporteure,
sondern der heimische Bergbau und die Elektrizitätswirtschaft bringen
diese Projekte voran. Auch die Folgen für die Versorgungssicherheit
und die Beschäftigung sowie die sozialen und regionalen Konsequenzen
in den Mitgliedstaaten werden von CAN/EEB nicht thematisiert.

Eurelectric, die Vereinigung der europäischen

Elektritzitätswirtschaft, hat demgegenüber ausdrücklich die große
Bedeutung der Kohle für die Stromerzeugung in der EU unterstrichen.
Hier bleibe sie aus Gründen der Versorgungssicherheit und
Wirtschaftlichkeit unverzichtbar. Durch "Clean Coal Technologies" in
Verbindung mit neuen Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Deponierung
("CCS" - "Carbon Capture and Storage") könne sie auch einen Beitrag
zu den klimapolitischen Zielen leisten. Kohle lasse sich zudem in der
Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien wie Windkraft gut
kombinieren. Die Steinkohlebeihilfen in einigen Mitgliedstaaten
führten keineswegs zu einer Marktverzerrung in der
Elektrizitätswirtschaft und seien, so heißt es explizit im
Eurolectric-Schreiben an die Kommission, aus sozialen und regionalen
Gründen sowie in gewissem Ausmaß aus Gründen der
Versorgungssicherheit weiter gerechtfertigt.

In den vier Beiträgen aus Großbritannien haben sich die führenden
Kohleunternehmen aus England und Schottland, der britische
Produzentenverband und die der Staatsregierung unterstehende UK Coal
Authority einhellig für eine Fortschreibung der EU-Beihilfeverordnung
und für eine Ausweitung der Möglichkeiten für die (in Großbritannien
bisher praktizierten) Investitionsbeihilfen für den
Steinkohlenbergbau ausgesprochen. Anders als noch vor einigen Jahren
wird von britischer Seite jetzt ausdrücklich anerkannt, dass die
Steinkohlebeihilfen in anderen EU-Ländern nicht den Binnenmarkt
verzerren. Die Option auf die heimische Steinkohle sollte in
Anbetracht der europaweit und auch in Großbritannien steigenden
Importabhängigkeit der Energieversorgung unbedingt offen gehalten
werden, heißt es ausdrücklich.

Die von den britischen und anderen Stakeholdern vertretenen
Auffassungen decken sich weitgehend mit den auf deutscher Seite
vertretenen Positionen. Von deutscher Seite haben die Zukunftsaktion
Kohlegebiete e.V. (ZAK) als Vereinigung der mit dem Kohlenbergbau
verbundenen deutschen Regionen und Kommunen, die Gewerkschaft IG BCE
sowie der Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus (GVSt)
Stellungnahmen abgegeben. Sowohl ZAK als auch die IG BCE und der GVSt
unterstreichen in ihren Beiträgen die Bedeutung der heimischen
Steinkohle für die langfristige Energiesicherheit und einen
ausgewogenen Energiemix, aber auch die Notwendigkeit der
Berücksichtigung der sozialen, regionalen und
beschäftigungspolitischen Aspekte der weiteren Anpassungen im
Steinkohlenbergbau. Deshalb wird eine Fortschreibung der
EU-Verordnung mit leichten Änderungen befürwortet. So sollte bereits
ab 2008 die bisherige zeitliche Begrenzung der Beihilfen zur
Rücknahme der Fördertätigkeit entfallen. - Diese Positionen sind
gegenüber der Kommission auch vom Bundeswirtschaftsministerium
geteilt worden.

Auf die große Bedeutung des Energieträgers Kohle und der eigenen
Kohlereserven für die Versorgungssicherheit weist auch die
Staatsregierung von Rumänien hin. Sie spricht sich für eine
Verlängerung der EU-Steinkohlebeihilfenverordnung nach 2010 und deren
Ausweitung auch auf die Braunkohle aus.

Aus Spanien kommt die Stellungnahme der Regionalregierung von
Kastilien und Leon, wo rund die Hälfte der subventionierten
Kohleförderung des Landes stattfindet (die bis 2012 auf einen Sockel
verringert werden soll). Auch darin wird die fortbestehende
versorgungspolitische und außerordentliche regionale Bedeutung des
Steinkohlenbergbaus ausdrücklich betont. Hier müsse auch und gerade
durch die Beihilfeverordnung der EU langfristige Planungssicherheit
hergestellt werden. Vorgeschlagen werden einige Änderungen zur
technischen Optimierung der Verordnung und zur Ausweitung der
Beihilfetatbestände auf strategische Infrastrukturmaßnahmen.

Fazit: Die große Mehrheit der Stakeholder in der EU plädiert für
weitere Kohlebeihilfen!

Kernpunkte der Position des GVSt:

- Der GVSt befürwortet in seiner Stellungnahme konkret eine
modifizierte Fortschreibung der EU-Ratsverordnung bis zum Jahr 2020.
Die betroffenen Unternehmen, ihre Beschäftigten und die
Bergbauregionen brauchen hinreichende Planungssicherheit.

- Die Beihilfesystematik und das Regelungsinstrumentarium der
Verordnung haben sich grundsätzlich bewährt. Empfohlen wird aber, die
Befristung der Beihilfen zur Rücknahme der Fördertätigkeit
aufzuheben, sowie die Korrektur einiger anderer nicht mehr
zeitgemäßer Detailbestimmungen. Der GVSt plädiert ferner insbesondere
dafür, die so genannten Betriebsbeihilfen künftig noch stärker an
energiepolitischen Kriterien bzw. der Energieversorgungssicherheit zu
orientieren.

- Die Ziele der Verordnung sind nach Auffassung des GVSt
unverändert angemessen und aktuell. Die energiepolitischen Ziele und
Erwägungen haben in Anbetracht der globalen Entwicklungen sogar noch
mehr an Relevanz gewonnen, wie es auch das jüngste Grünbuch der
EU-Kommission für eine europäische Energiestrategie deutlich macht.
Neben der sozialen und regionalen Flankierung der weiteren
Umstrukturierung im Steinkohlenbergbau muss es deshalb wie bisher das
erklärte Ziel der Verordnung bleiben, "Folgendem Rechnung (zu)
tragen: ... der - als Vorbeugungsmaßnahme - notwendigen Beibehaltung
eines Mindestumfangs an heimischer Steinkohleproduktion, damit der
Zugang zu den Vorkommen gewährleistet ist." (Art.1, 2.Tiret der
Ratsverordnung 1407/2002/EG über die staatlichen Beihilfen für den
Steinkohlenbergbau).

Die bei der EU-Kommission zuständige Generaldirektion Energie und
Transport hat die Ergebnisse der offenen Konsultation der Stakeholder
zum Monitoring der Steinkohlebeihilfenverordnung auf ihrer Website
veröffentlicht, siehe dazu im Internet:

http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/home/whatsnew/index_en.htm
http://ec.europa.eu/energy/home/whatsnew/index_en.htm

Originaltext: GVST GV d. deut. Steinkohlebergbaus
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54802
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54802.rss2

Pressekontakt:
Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus
Andreas-Peter Sitte
Rellinghauser Str. 1
45128 Essen
Tel.: 0201/177-4320
Fax: 0201/177-4271
E-Mail: andreas-peter.sitte@gvst.de


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