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Deutsche Umwelthilfe: Finger weg vom Sofortvollzug beim Kraftwerk Datteln

Geschrieben am 01-04-2010

Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe fordert die
NRW-Landesregierung auf, den E.ON-Antrag auf Wiederaufnahme der
Bauarbeiten zurückzuweisen - Stromkonzern muss Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts akzeptieren - DUH weist auf den Versuch von
E.ON hin, vor NRW-Landtagswahl Fakten zu schaffen - Neuer Landtag
soll Datteln mit Landesklimaschutzgesetz endgültig stoppen

Der für den Vollzug des Bundesimmissionsschutzrechts
verantwortliche nordrhein-westfälische Umweltminister Eckhard
Uhlenberg (CDU) muss umgehend den Versuch des E.ON-Konzerns stoppen,
am Kraftwerksstandort Datteln weitere Fakten zu schaffen. Das fordert
die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), nachdem E.ON nur wenige Tage
nach der Abweisung seiner Revisionsbeschwerde durch das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erneut die Fortführung der
Bauarbeiten per Sofortvollzug beantragt hat. Mit dem BVerwG-Beschluss
hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom
September 2009 Rechtskraft erlangt. Das im Bau befindliche
E.ON-Kraftwerk steht ohne gültigen Bebauungsplan da.

"Die Landesregierung kann nicht einfach so tun, als gäbe es den
höchstrichterlichen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nicht.
Bis das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen über die dort
anhängigen immissionsschutzrechtlichen Klagen gegen das Kraftwerk
entschieden hat, dürfen keine weiteren Baumaßnahmen zugelassen
werden. Alles andere käme einer Rechtsbeugung gleich", sagte
DUH-Bundesgeschäfts¬führer Rainer Baake.

Mit der Rechtskraft des OVG-Urteils sei "das gesamte
Genehmigungsgebäude in sich zusammengefallen". Baake verwies darauf,
dass die vermeintliche baurechtliche Zulässigkeit der Anlage eine
wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des
immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides gewesen sei, auf dessen
Grundlage alle fünf bis heute erteilten Teilgenehmigungen erfolgt
seien. Mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplans entfalle die
Geschäftsgrundlage für den Weiterbau. Ob ein neuer Bebauungsplan für
ein Kohlekraftwerk an dem jetzigen Standort, wie ihn die Stadt
Datteln anstrebt, rechtmäßig aufgestellt werden kann und einer
gerichtlichen Überprüfung Stand hält, sei völlig offen.

"Statt jetzt weitergehende Bauarbeiten zuzulassen, müsste eine
rechtmäßig handelnde Landesregierung sämtliche Genehmigungsbescheide
von sich aus zurückziehen. Denn diese sind nach der endgültigen
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unzweifelhaft
rechtwidrig", sagte Rechtsanwalt Philipp Heinz, der im Auftrag eines
Privatklägers den Bebauungsplan erfolgreich angegriffen hatte.

Dem E.ON-Konzern riet Baake, "ein bisschen mehr Demut vor
höchstrichterlichen Entscheidungen zu zeigen". Der Düsseldorfer
Stromriese hatte in seinem Antrag zur Wiederaufnahme der Bauarbeiten
per Sofortvollzug auf den Ratsbeschluss der Stadt Datteln vom
Mittwoch vorletzter Woche hingewiesen, wonach eine Neuaufstellung des
Bebauungsplans angestrebt werden soll. Die Neuaufstellung soll auf
Grundlage des von der gegenwärtigen CDU/FDP-Landesregierung - an den
E.ON-Interessen in Datteln ausgerichteten - neuformulierten
Landesentwicklungsplans (LEP) erfolgen. Die Änderung des LEP kann
jedoch nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen werden, vorausgesetzt
die gegenwärtige Landesregierung bleibt nach der Landtagswahl im Amt.
Baake: "Die E.ON-Verantwortlichen müssen wissen, dass sie hohes
Risiko gehen: Die Reaktionen der Parteien in Nordrhein-Westfalen auf
die kürzlich von der Deutschen Umwelthilfe, dem BUND
Nordrhein-Westfalen, dem NABU Nordrhein-Westfalen, Germanwatch und
dem Kampagnen-Netzwerk Campact vorgelegten Eckpunkte für ein
Landesklimaschutzgesetz zeigen, dass eine neue Mehrheit in Düsseldorf
die klimaschädliche Kohlepolitik der CDU/FDP-Landesregierung nicht
fortsetzen wird. Für jeden in Datteln verbauten Euro ist E.ON allein
verantwortlich".

Hintergrund
Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom
16.03.2010 (Az.: 4 BN 66.09) ist das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) vom 03.09.2009
(Az.: 10 D 121/07.NE) rechtkräftig. Das im Bau befindliche
E.ON-Kohlekraftwerk ist auf Basis eines rechtswidrigen Bebauungsplans
errichtet worden. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist eine
Genehmigungsvoraussetzung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Dennoch versucht der Energiekonzern weiter Fakten zu schaffen.
Nachdem der Stadtrat in Datteln der Einleitung eines neuen
Bebauungsplanverfahrens für das Kohlekraftwerk mehrheitlich
zugestimmt hat, beantragt E.ON die Fortführung der Bauarbeiten erneut
mittels einer so genannten sofortigen Vollziehung der letzten beiden
Teilgenehmigungen.

Die Klageverfahren gegen den immissionsschutzrechtlichen
Vorbescheid und weitere Teilgenehmigungen waren zuvor im Einvernehmen
mit allen Beteiligten vom OVG NRW ruhend gestellt worden, bis zur -
nunmehr erfolgten - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum
Bebauungsplan und bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof
(EuGH) über ein so genanntes Vorabentscheidungsersuchen des OVG NRW.
Darin hat das Gericht dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt,
ob Umweltorganisationen bei Klagen - etwa gegen Kohlekraftwerke - die
gerichtliche Überprüfung aller für die Zulassung des Vorhabens
maßgeblichen Umweltvorschriften verlangen dürfen oder nicht
(Rechtssache C-115/09). Das deutsche Umweltrechtbehelfsgesetz
(UmweltRG) beschränkt die Klagerechte von Vereinigungen auf die
Geltendmachung sog. subjektiver Rechte. Umweltverbände können nach
der derzeitigen Fassung des UmweltRG lediglich stellvertretend für
einzelne Personen (wie z.B. Anwohner) deren subjektive Rechte
einklagen. Die Geltendmachung von Verstößen gegen europäische Natur-
und Artenschutzvorgaben vor Gericht bleibt den Umweltverbänden bisher
verwehrt. Der EuGH hat darüber zu entscheiden, ob der deutsche
Gesetzgeber die Klagemöglichkeiten zu sehr beschränkt und damit der
EU-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie widerspricht. Die mündliche
Verhandlung hierüber ist für den 10. Juni 2010 in Luxemburg
anberaumt.

Anhang zum Herunterladen: Verfahrensstand E.ON-Kohlekraftwerk
Datteln (Stand: März 2010)

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 550169 43, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Philipp Heinz, Rechtsanwalt, Grolmanstr. 39, 10623 Berlin, Tel.: 030
280095-0, Fax: 030 280095-15, E-Mail: kanzlei@philipp-heinz.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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