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WAZ: Urteil zur Sicherungsverwahrung - Der Härtefall - Leitartikel von Miguel Sanches

Geschrieben am 09-03-2010

Essen (ots) - Die Sicherungsverwahrung ist die brutalstmögliche
Sanktion unseres Strafrechts. Sie ist hochproblematisch, wenn sie
nachträglich verhängt wird; erst recht bei Jugendlichen, deren
Reifeprozess noch nicht abgeschlossen sein kann. Es gibt einen
solchen Fall in Deutschland. Das spricht für die Zu-rückhaltung der
Richter. Jetzt ist der Fall ju-ristisch praktisch wasserdicht. Der
Bundesgerichtshof hat frühere Urteile bestätigt. Sie verstoßen weder
gegen die Verfassung noch gegen Grundsätze wie das
Doppelbestrafungsverbot oder wie die Verhältnismäßigkeit.
Es ist ein Einzelfall. Aus ihm lässt sich schwerlich ein
Handlungsauftrag für die Politik ableiten. Die Justizministerin
sollte aber nicht zur Tagesordnung übergehen. Die Koalition hat sich
die Reform der Sicherungsverwahrung auf die Fahnen geschrieben.
International wird Deutschland wegen der nachträglichen Anordnung
ohnehin an den Pranger gestellt. Da ist das letzte Wort noch nicht
gesprochenen. Außerdem muss gerade bei jungen Leuten die
Prognosesicherheit in den Verfahren überprüft werden. Wenn die
Justizministerin eine Prioritätenliste hat, dann sollte die
Neukonzeption der Sicherungsverwahrung ganz oben auf der Agenda
stehen.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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