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Mayer: Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht ist rechtmäßig

Geschrieben am 09-03-2010

Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs zur
Rechtmäßigkeit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
für Täter, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden, erklärt
der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Der Bundesgerichtshof bestätigt mit seiner Entscheidung die
Rechtsauffassung der CSU-Landesgruppe, dass die nachträgliche
Sicherungsverwahrung auch bei Tätern angeordnet werden kann, die nach
dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Voraussetzung ist, dass sich
während der Entwicklung des Täters in der Haft zeigt, dass er "mit
hoher Wahrscheinlichkeit" erneut schwere Straftaten begehen wird.
Aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung und einer multiplen
Störung der Sexualpräferenz mit einer sadistischen Komponente war dem
Täter diese hohe Wahrscheinlichkeit im Strafvollzug bescheinigt
worden.

Da es sich um den bundesweit ersten Fall, einer nachträglichen
Anordnung der Sicherungsverwahrung gehandelt hat, messe ich dem
Urteil auch eine grundlegende Bedeutung bei. Mit seiner Entscheidung
sorgt der Bundesgerichtshof für Rechtssicherheit und vor allem für
nachhaltigen Schutz der Bürger vor gemeingefährlichen Straftätern.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
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Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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