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ZDF-Magazin "Frontal 21": Hartz-IV-Urteil gilt auch für privat krankenversicherte ALG-II-Empfänger / Paritätischer Wohlfahrtsverband empfiehlt Klage

Geschrieben am 09-03-2010

Mainz (ots) - Privat krankenversicherte ALG-II-Empfänger können
sich auf das "Hartz-IV"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen.
Diese Einschätzung äußerte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, gegenüber dem ZDF-Magazin
"Frontal 21" (Sendung am Dienstag, 9. März, 21.00 Uhr). "Hartz IV
muss auch für besondere Bedarfe aufkommen, die nicht im Regelsatz
sind, wenn sie nur regelmäßig auftauchen. Und genau dieses ist bei
den Menschen in der privaten Krankenversicherung der Fall", erklärte
Schneider gegenüber dem ZDF-Magazin "Frontal 21": "Sie haben einen
besonderen Bedarf, nämlich das, was an zusätzlichen Kosten für die
Krankenversicherung aufzubringen ist, und dieser Bedarf tritt
regelmäßig auf, jeden Monat."

Bisher übernehmen Jobcenter bei ALG-II-Empfängern Aufwendungen für
eine private Krankenversicherung nur in der Höhe des Betrags, der
auch gesetzlich Versicherten zusteht. Dadurch wird ein großer Teil
des Krankenversicherungs-beitrages, den die private
Krankenversicherung (PKV) im so genannten Basistarif verlangt, nicht
abgedeckt. Den Rest - in der Regel monatlich rund 160 Euro - müssen
die Betroffenen von ihrem Arbeitslosengeld II allein aufbringen oder
sich verschulden. Nach dem Karlsruher Urteil empfiehlt Schneider, bei
den Jobcentern Widerspruch einzulegen und bei Ablehnung zu klagen.
"Die Chancen sind außerordentlich gut, dass man Recht bekommt", sagt
Schneider. "Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ganz klar."

Die Deckunglücke für privatversicherte Arbeitslose ist eine Folge
der Gesundheitsreform 2007. Die Große Koalition erkannte das Problem,
konnte sich aber nicht auf eine Lösung einigen. Das gilt auch für die
schwarz-gelbe Koalition.

Brigitte Pothmer (B90/Grüne) fordert von den privaten
Krankenkassen, sich mit dem Betrag zufrieden zu geben, den ihnen die
Jobcenter derzeit überweisen. Alles andere sei eine Subventionierung
der PKV zu Lasten der Steuerzahler. "Das wollen wir nicht", erklärte
Pothmer gegenüber "Frontal 21". Sie verlangt von den privaten
Krankenversicherern, nach dem Vorbild der gesetzlichen Kassen den
Versicherungsbeitrag für ALG-II-Bezieher abzusenken. Die Grünen haben
einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet.

Volker Leienbach, Direktor des Verbands der Privaten
Krankenversicherung, widerspricht dieser Forderung. Er verwies
gegenüber "Frontal 21" darauf, dass der Bedürftigkeitstarif für
Arbeitslose bereits hochsubventioniert sei: "Hier ist ganz klar die
Verpflichtung des Sozialstaates, diese Hilfsbedürftigen zu
unterstützen."

Rückfragen bitte an die "Frontal 21"-Redaktion, Telefon
030/2099-1254 (Michael Hölting)

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
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Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121



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