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Belland-Einwegbecher in den Bundesligastadien München, Frankfurt, Nürnberg und Hannover führen zu massiver Umweltbelastung - ein Recycling findet nicht statt

Geschrieben am 13-08-2006

Berlin (ots) - Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet in
seiner aktuellen Ausgabe über Abmahnung und rechtliche Schritte der
Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Firma BellandVision -
Umweltschützer fordern zukünftig Einblick in die Mengenstromnachweise

Berlin, den 13. August 2006: Wegen Falschaussagen zu einem nur
behaupteten Recycling sowie falscher Materialkennzeichnung von
Einweg-Trinkbechern hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die
Firma BellandVision in den vergangenen Wochen mehrfach abgemahnt. In
den vier Bundesligastadien München, Nürnberg, Frankfurt und Hamburg
werden Getränke nicht mehr in den tatsächlich umweltfreundlichen
Mehrwegbechern, sondern in Einweg-Trinkbecher aus "Belland-Material"
vertrieben. Nach DUH-Recherchen sind die Bundesligaclubs jedoch
offensichtlich einem "modernen Alchimisten" auf den Leim gegangen: Im
Rahmen einer chemischen Analyse von Belland-Bechern mit den
Schriftzügen "Coca Cola" und "1860 München" stellte das Deutsche
Kunststoff Institut fest, dass diese - trotz anders lautender
Kennzeichnung - aus dem Billigkunststoff "Polystyrol" und nicht aus
dem sehr viel teureren BellandMaterial bestehen. Offensichtlich wird
- wenn überhaupt - nur ein Teil der Becher aus dem sehr viel teureren
"Belland-Wundermaterial" hergestellt, das mit angeblich 150 Mio. Euro
Entwicklungsaufwand (so das Nachrichtenmagazin "Der SPIEGEL" in der
aktuellen Ausgabe vom 14.8.2006) seit 1984 durch Belland vertrieben
wird.

"Das sogenannte Belland-Materialsystem ist ein primitives
Einwegsystem mit gravierenden ökologischen Nachteilen", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).
Seit der erstmaligen Präsentation dieses Kunststoffs vor 22 Jahren
findet ein Recycling - von früheren Laborversuchen abgesehen - nicht
statt. Dem Verbraucher suggeriert BellandVision hingegen, so
ökologisch wie ein Mehrwegsystem zu sein. Damit führt BellandVision
nach Überzeugung der DUH den Verbraucher in die Irre. Zugleich
handelt es sich damit um einen wettbewerbs- und möglicherweise auch
strafrechtlich relevanten Verstoß gegen geltendes Recht. Die DUH wird
die zuständigen staatlichen Stellen auffordern, tätig zu werden und
die eigenen Rechercheergebnisse zur Verfügung stellen. "In langen
Jahren der Kontrolle einer korrekten Umsetzung der Gesetze und
Verordnungen im Bereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und
insbesondere der Verpackungsverordnung ist der DUH bislang kein
System bzw. Kunststoffmaterial mit so massiven Mängeln und
Verbrauchertäuschungen untergekommen wie im Fall des
Belland-Materials", bewertet Resch den aufgedeckten Müllskandal.

In ihrer Eigenwerbung behauptet BellandVision "so ökologisch wie
Mehrweg und ökonomisch wie Einweg" zu sein. Seit 1984 bringt das
Unternehmen Kunststoffprodukte in Verkehr, für die keine gewerbliche
Recyclinganlage besteht. In ihrer von der DUH am 27. Juli 2006
erfolgreich abgemahnten Pressemitteilung vom 25. Juni 2004 hatte
BellandVision sogar noch behauptet: "Das gebrauchte Material wird von
dem Unternehmen selbst dann zurückgenommen, wenn es zusammen mit
anderen Verpackungen und organischen Essensresten vermischt
angefallen ist. ... Seine ökonomischen und ökologischen Vorteile
entfaltet das Material jedoch immer dann, wenn es nach Gebrauch nicht
beseitigt, sondern dem Kreislauf weitere Male zugeführt wird. Je
öfter BELLAND®Material dann den Kreislauf durchläuft, desto höher ist
der ökonomische und ökologische Nutzen für den Hersteller und den
Caterer. Der technische Verschleiß von BELLAND®-Material wird durch
den Anteil an Neuware ausgeglichen, der durch Mengenverluste bei der
Erfassungslogistik sowieso erforderlich ist. Durch ein Eigeninteresse
des Veranstalters an der Wiederverwendung und die damit
einhergehenden sinkenden Kosten ist Catering-Geschirr aus
BELLAND®Material in Bezug auf die Nachhaltigkeit dem Wettbewerb
deutlich überlegen." Bezeichnenderweise hat BellandVision neben
vielen anderen Aussagen auch diese Pressemitteilung nunmehr aus dem
Netz genommen. Tatsächlich bestätigt BellandVision in Schreiben an
die DUH, dass bis heute kein Recycling stattfinde. Für ihre seit
Jahren angeblich kurz vor der Fertigstellung stehende Recyclinganlage
in Rudolstadt hat BellandVision laut Schreiben vom 4. August 2006 gar
erst "in dieser Woche" den Bauantrag gestellt.

Die Verpackungsverordnung fordert für die Verwertung von
Kunststoffen die werkstoffliche Verwertung für mindestens 36 Prozent.
Nach ihren eigenen Angaben hat BellandVision in den vergangenen 22
Jahren ganze zwei Tonnen Belland Recyclat in der angeblich für 300
Jahrestonnen ausgelegten Recycling-Anlage hergestellt. Dies ist bei
einem Bechergewicht von 11,5 Gramm das Material für ganze 180.000
Becher. Allein in den vergangenen 12 Monaten rechnet die DUH hingegen
mit 3 - 5 Mio. Plastikbechern, die BellandVision in den
Fußballstadien von München, Frankfurt und Nürnberg in Verkehr
gebracht hat.

Laut den Belland-Schreiben vom 1. und 4. August 2006 soll die in
Rudolstadt "wieder aufzubauende" Recycling-Anlage aus dem
Fraunhofer-Institut eine Kapazität von 250 - 300 Jahrestonnen haben.
Wenn dies so ist - warum erfolgte dann kein Recycling des bisher
angefallenen Plastikmülls in der bestehenden Anlage? Laut SPIEGEL
lagert die Recyclinganlage seit Jahren in Einzelteile zerlegt in der
Scheune eines Bauernhofs und wurde zuletzt 1998 für Becher des
damaligen Kirchentags genutzt. BellandVision GmbH gab zudem
schriftlich die "thermische Verwertung" - also Verbrennung - von
Belland Material in der Vergangenheit zu. Die DUH geht zudem
Hinweisen nach, dass die Verbrennung von mit Belland-Bechern
verunreinigtem Stadion-Müll bis in die jüngste Zeit erfolgte.

Der für BellandVision zuständige Freistaat Bayern hat bislang
offensichtlich keinen der vorgelegten Mengenstromnachweise
beanstandet. Besonders peinlich: BellandVision hat im November 2004
die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Umwelt und Gesundheit
von Landesumweltminister Werner Schnappauf (CSU) erhalten. Die DUH
fordert daher, im Rahmen der derzeitigen Novellierung der
Verpackungsverordnung sicherzustellen, dass Umwelt- und
Verbraucherorganisationen vollen Einblick in die jährlich
abzugebenden Mengenstromnachweise nehmen können.

Möglicherweise strafrechtliche Tatbestände wirft schließlich der
von BellandVision mit Schreiben vom 4. August 2006 zugegebene Einsatz
von Polystyrolbechern auf. Die Erklärung, dabei handele es sich um
einen bei der Einführung von innovativen Produkten üblichen Vorgang,
über Blindproben die Verbraucherakzeptanz zu testen, wertet die DUH
als reine Schutzbehauptung.

Nur bei einem der aktuell untersuchten Belland-Becher - dem
(gelblichen) Bayern München Becher - vermutet die DUH den Einsatz des
so genannten Belland-Materials. Dieser weist in Längsachse in die
Länge gezogene blasenähnliche Einschlüsse auf. Dies ist ein Hinweis
auf Verarbeitungsprobleme, die bereits mehrfach von Belland-Material
berichtet wurden. Ein weiterer untersuchter, in der Münchner
Fußball-Arena eingesetzte Belland-Becher mit Aufdruck, so z. B. der
(weiß-klarsichtige) 1860er Becher, ist nach den aktuellen chemischen
Analysen ebenso aus Polystyrol hergestellt wie der "Coca Cola Allianz
Arena Becher".

Sollten die Polystyrol-Becher wirklich als "Blindversuch" taugen,
so müssten sie alle dieselbe Einfärbung haben und eine
PS-Kennzeichnung tragen. Warum hat BellandVision dann die aus
Polystyrol bestehenden Becher nicht ebenfalls gelblich eingefärbt?
Liegt es daran, dass eine gelbliche Verfärbung unerwünscht, da
unästhetisch ist? Was ist der Sinn eines angeblichen "Blindversuchs",
bei dem Polystyrol-Einwegbecher mit dem Symbol für BellandMaterials
zum Einsatz kommen?
"Zusammenfassend kommt die Deutsche Umwelthilfe zu der Bewertung,
dass es sich bei Belland-Material um den "größtmöglichen
anzunehmenden ökologischen und ökonomischen Unsinn" handelt,
gutgläubige Verbraucher und Entscheider in der Wirtschaft durch die
ganz offensichtliche Vorspiegelung falscher Tatsachen getäuscht
werden und durch falsche Materialkennzeichnungen das Recycling
unmöglich gemacht wird", so Resch.

Die DUH hatte vergangene Woche BellandVision ultimativ
aufgefordert, die falsche Kennzeichnung von Polystyrol-Bechern als
angebliche Belland-Material-Becher bis zum 11. August 2006, 16 Uhr zu
unterlassen und dies der DUH schriftlich zu bestätigen und zu
belegen, dass Becher aus Polystyrol mit
Belland-Material-Kennzeichnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die unzutreffende Kennzeichnung erfüllt nach Ansicht der DUH den
Tatbestand einer Irreführung der Verbraucher, zugleich verschafft
sich BellandVision damit einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil
gegenüber Konkurrenten. Sollte sich zudem herausstellen, dass
BellandVision die nach VerpackV vorgeschriebenen Verwertungsquoten
nicht einhält, so handelt es sich dabei (lt § 15 Nr. 6) um eine
Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von bis zu 50.000 EUR geahndet
werden kann (§ 61 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 61 Abs. 3
Krw-/AbfG).

Nachdem diese Frist ergebnislos verstrichen ist, wird die DUH nun
die zuständigen Vollzugsorgane der Länder auffordern, entsprechend
tätig zu werden. Darüber hinaus sind wettbewerbsrechtliche Anträge
auf Abgabe einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung durch
Wettbewerber sehr wahrscheinlich.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Für Rückfragen:
Jürgen Resch,
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH),
Fritz-Reichle-Ring 4,
78315 Radolfzell,
Tel. mobil: 0171 3649170,
Tel. 07732/9995-0,
Fax. 07732/9995-77,
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Neue Promenade 3/Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Tel.: 030/ 25 89 86-15
mobil 0171/ 56 60 577
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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