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LVZ: Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar: Anti-Terror-Datei darf kein Mustopf sein

Geschrieben am 11-08-2006

Leipzig (ots) - Unselige Blockadesituation der Politik verzögert
Gesetzgebung, nicht der Datenschützer

Leipzig/Bonn. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter
Schaar unterstützt die Einrichtung einer zentralen Anti-Terror-Datei,
wenn sie bestimmte Auflagen erfüllt. "Ich stehe als Datenschützer
einem klar definierten, begrenzten gemeinsamen Datenbestand über
Terrorverdächtige nicht im Wege", sagte Schaar der Leipziger
Volkszeitung (Samstagausgabe).
Schaar plädiert für eine Index-Datei, in der nur die Namen und
Adressen der Terrorverdächtigen erfasst werden und lehnt eine
Volltext-Datei ab. Es dürfe nicht dazu kommen, dass es einen
gemeinsamen Datenpool geben, der sämtliche Informationen umfasse,
also eine Volltext-Datei, warnt der oberste Datenschützer der
Republik.
"Es muss eine reine Index-Datei sein", fordert er. Das bedeute, dass
Nachrichtendienste und Polizei nicht ihre kompletten Akten in die
Anti-Terror-Datei geben, sondern nur die Personalangaben und den
Hinweis, dass über diese Person in einem terroristischen Kontext
Informationen vorliegen. Würden von den Behörden weitere Daten
gewünscht, könnten sie miteinander in Kontakt treten. Es müsse klar
definiert werden, wie der zentrale Datensatz auszusehen habe, welche
Personen erfasst werden dürfen und was mit den Daten zu geschehen
habe. "So gehören nur Personen in diese Datei, die sich in einem
terroristischen Kontext betätigen, etwa indem sie Anschläge
vorbereiten, und nicht jeder, der irgendwann einmal als Extremist
aufgefallen ist", mahnt Schaar.
Eine solche Datei würde schon deutlich über das hinausgehen, was
bisher existiere und den Datenfluss beschleunigen.
Vehement warnt der Datenschützer davor, die Trennung zwischen
Nachrichtendiensten und Polizei aufzuheben. Die Behörden hätten
unterschiedliche Befugnisse und Aufgaben und unterlägen
unterschiedlichen Kontrollmechanismen. Es bestehe keine
Notwendigkeit, an diesen verfassungsrechtlichen Grenzen zu rütteln.
"Auch eine zentrale Anti-Terror-Datei darf nicht dazu führen, alles
in einen Mustopf zusammenzuwerfen, in dem jeder der Beteiligten
fischen kann und sich das heraussucht, was ihm gerade gefällt", mahnt
Schaar.
An ihm werde eine zentrale Anti-Terror-Datei nicht scheitern,
bekräftigt der Bundesdatenschützer. Schuld an der Verzögerung bei der
Gesetzgebung sei vielmehr die Politik. So habe er manchmal das
Gefühl, dass einige derjenigen, die sehr laut nach einer
Anti-Terror-Datei riefen, das Verfahren eher verkomplizierten, indem
sie immer mehr forderten. "Daher haben wir auf der politischen Ebene
eine unselige Blockadesituation, die eine vernünftige
datenschutzgerechte Lösung blockiert." Zum Beispiel habe der Ruf nach
Volltext-Dateien, der wieder erschallt, das Verfahren nicht einfacher
gemacht. "Denn diese darf es nicht geben, darin bin ich mit vielen
Fachleuten einig", so Schaar.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Redaktion

Telefon: 0341/218 11558


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