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Kölner Stadt-Anzeiger: Parteienrechtler hält Verkauf von Gesprächszeiten mit Rüttgers für einen Verstoß gegen das Parteiengesetz Martin Morlok: "Man kann das als verbotene Spende werten"

Geschrieben am 22-02-2010

Köln (ots) - Der Parteienrechtler Professor Martin Morlok von der
Universität Düsseldorf hält den Verkauf von Gesprächszeiten mit dem
nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU)
seitens der Landespartei für einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.
"Der Verkauf von Gesprächszeiten wäre ein Verstoß gegen das
Parteiengesetz", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Dienstag-Ausgabe). "Man kann das werten als verbotene Spende."
Maßgeblich sei hier Paragraf 25, Absatz 2 Parteiengesetz. Demzufolge
sind Spenden verboten, "die der Partei erkennbar in Erwartung oder
als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen
Vorteils gewährt werden". Morlok erklärte weiter: "Der
Bundestagspräsident muss dem nachgehen, wenn Geld geflossen ist." Sei
es lediglich bei der Absicht geblieben, seien Ermittlungen hingegen
gegenstandslos.

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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