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"Panorama": "Krasse Gerechtigkeitslücke" - CDU- und FDP-Finanzpolitiker kritisieren Straffreiheit bei Selbstanzeigen

Geschrieben am 18-02-2010

Hamburg (ots) - Vertreter von CDU und FDP im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages kritisieren im ARD-Magazin "Panorama" die
geltende Ausnahmeregelung für "Steuerhinterzieher" (§ 371
Abgabenordnung), wonach diese sich durch Selbstanzeige vor Strafe
retten können und lediglich Steuern und Zinsen nachzahlen müssen.
Eine vergleichbare Regelung gibt es bei anderen Straftaten nicht.

Der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach fordert in "Panorama"
(Sendung: Donnerstag, 18. Februar, 21.45 Uhr, Das Erste) sogar die
komplette Abschaffung dieser Regelung, es sei denn, die Schweiz hebe
ihr Bankgeheimnis im Zuge eines Abkommens zur Doppelbesteuerung auf.
Die momentane Entwicklung der Selbstanzeigen "pervertiere den Sinn
des Gesetzes", so Michelbach. Sie zeige, dass Selbstanzeigen nicht
aus Reue, sondern aus Angst vor Entdeckung motiviert seien.

Auch der FDP-Abgeordnete und Vorsitzende des Finanzausschusses
Volker Wissing (FDP) stellt in "Panorama" das Instrument der
Selbstanzeige in Frage. Wissing beklagt, das Gesetz werde "oft
missbraucht", es bestehe eine "krasse Gerechtigkeitslücke." Eine
Diskussion über den Sinn des Gesetzes sei überfällig.

Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft Dieter Ondracek
schätzt in "Panorama", dass nur ein Prozent der Steuersünder aus Reue
in die Steuerehrlichkeit zurückkehrten, der Rest seien, so Ondracek,
"in aller Regel ganz ausgebuffte Täter, die mit der Selbstanzeige
spielen".

Die Selbstanzeigemöglichkeit senkt nach Recherchen von "Panorama"
die abschreckende Wirkung einer Strafe und steigert so die
Bereitschaft, Steuern zu hinterziehen. Das Bestrafungsrisiko ist
gering, weil Banken und manchmal sogar Finanzämter Steuersünder meist
rechtzeitig vor einer drohenden Enttarnung warnen, so dass sie noch
fristgerecht eine Selbstanzeige erstatten können.

So informieren ausländische Banken ihre deutschen Kunden
systematisch, sobald die Gefahr besteht, dass die Kunden ins Visier
von Steuerfahndern geraten. "Panorama" liegen vertrauliche Briefe
von Banken vor, die ihre Kunden darin konkret vor der Steuerfahndung
warnen. "Wir bitten Sie ebenso dringend wie herzlich zur Kenntnis zu
nehmen, dass die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der
Steuerfahndung zu Ihrer Ermittlung führen werden", heißt es in einem
Brief. Die Bank nennt ihren Kunden ein konkretes Datum, bis zu dem
eine Selbstanzeige und somit die Straffreiheit noch möglich sei.

Auf Anfrage von "Panorama" bestätigt die Schweizer
Bankiersvereinigung, dass Kunden von Schweizer Banken über Datenlecks
informiert werden sollen, sobald eine konkrete Erkenntnis über die
"Qualität der Daten" vorliege. Der Sprecher des Schweizerischen
Bankiersvereinigung Thomas Sutter: "Wenn eine Bank konkret Kenntnis
von einem Datenleck hat, dann wird sie aufgrund ihrer Treue- und
Sorgfaltspflichten diejenigen Kunden informieren, denen aus dem
Datenleck ein Nachteil entstehen kann." Ein Nachteil könne
eintreten, "wenn ein deutscher Kunde durch ein Datenleck die
Möglichkeit zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung verliert". Ein
ähnliches Vorgehen bestätigten auch diverse Schweizer Banken, etwa
ein Sprecher der UBS. Der Bank lägen zwar aktuell keinerlei
Kenntnisse über ein Datenleck vor, generell informiere die UBS jedoch
"ihre Kunden über Steuerinitiativen in ihren Domizilländern".

Steuersünder können auch auf Warnungen vom Finanzamt hoffen. So
liegt "Panorama" ein Schreiben eines Finanzamtes vor, das einen
Kunden auf seine Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken
hinweist und eine Selbstanzeige empfiehlt. In dem Brief heißt es:
"Haben Sie Ihr Vermögen und ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen bisher
nur unvollständig erklärt, können Ihre oben angeforderten Auskünfte
(...) als Strafanzeige gewertet werden." In Anwaltskreisen werden
solche Briefe "Einladung zur Selbstanzeige" genannt.

18. Februar 2010

Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2

Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2304
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de


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