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ZDB: Referentenentwurf zur Einbeziehung des Wohneigentums in die private Altersvorsorge greift zu kurz

Geschrieben am 11-08-2006

Berlin (ots) - Zur aktuellen Diskussion um den Referentenentwurf
des Bundesfinanzministeriums zur Einbeziehung des Wohneigentums in
die private Altersvorsorge erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl,
heute in Berlin:

"Zunächst einmal sind wir froh, dass mit dem Referentenentwurf
endlich ein Papier der Bundesregierung auf dem Tisch liegt, über das
wir diskutieren können. Darauf haben wir lange warten müssen." Der
Referentenentwurf greift das von der Verbändeinitiative
"Wohneigentum", an der das deutsche Baugewerbe beteiligt ist,
entwickelte "Zwei-Konten-Modell" auf. Danach werden Ansparbeiträge
zum Erwerb von Wohneigentum und Tilgungsleistungen gefördert und
separat geführt. Im Gegensatz zum bisherigen
"Altersvorsorge-Eigenheimbetrag" ist die Rückzahlung des entnommenen
Betrages auf ein Altersvorsorgekonto nicht mehr notwendig. Damit muss
der Förderberechtigte neben seinen Tilgungsbeiträgen keine weiteren
Rückzahlungsbeträge leisten. Auch die Tilgungsleistungen sind
förderberechtigt.

"Allerdings fordern wir, dass der Sparer grundsätzlich selbst
entscheiden kann, welchen Teil des Guthabens er zur Finanzierung
einsetzt. Denn der Referentenentwurf sieht vor, dass nur maximal 50%
der Sparbeträge für die Anschaffung oder Herstellung bzw. zu Beginn
der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer Wohnung genutzt werden
können. Das ist zu wenig. Wir wollen, dass der potentielle Bauherr
seine ganzen Sparbeiträge dafür nutzen kann. Dies entspricht auch
dem Wunsch der Leute nach den eigenen vier Wänden als
Altersvorsorge." So Robl weiter.

Nach dem Referentenentwurf ist ferner vorgesehen, dass die
Tilgungsförderung ausschließlich zum Aufbau einer Geldrente genutzt
werden kann. "Auch hier sind wir anderer Auffassung: Diese Beträge
sollten ebenfalls zur Tilgung genutzt werden können. Dies ermöglicht
ein frühzeitigeres schuldenfreies Wohnen." erläuterte Robl die
Position des Baugewerbes.

Die deutliche Erhöhung der Kinderzulage ist ein geeignetes
Instrument die Attraktivität der steuerlich geförderten
Altersvorsorge zu steigern. Insbesondere Familien mit Kindern können
so motiviert werden, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, dies
gerade auch im Weg des Wohneigentumserwerbs.

"Insgesamt hat die Bundesregierung mit ihrem Referentenentwurf den
richtigen Weg beschritten. Manche vorgesehenen Regelungen greifen
unserer Auffassung nach zu kurz. Wir fordern daher die
Bundesregierung auf, hier noch Nachbesserungen vorzunehmen." erklärte
der Hauptgeschäftsführer des ZDB abschließend.


Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=33001
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_33001.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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