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Schiewerling: Urteil stellt Grundsicherung nicht in Frage

Geschrieben am 09-02-2010

Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen der Grundsicherung nach
dem SGB II erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Arbeit und
Soziales" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil heute nicht die
Grundsicherung in Frage gestellt. Vielmehr hat es die vom Gesetzgeber
angewandte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe grundsätzlich als
zulässige und tragfähige Methode zur Ermittlung von Regelsätzen
anerkannt. Allerdings sei von Strukturprinzipien dieses
Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden.
Hier wird es die dringende Aufgabe von Regierung und Parlament sein,
Art und Weise der Berechnung konkreter und transparenter zu fassen.
Ob dies zwangsläufig zu einem in seiner absoluten Höhe wesentlich
veränderten allgemeinen Regelsatz führen wird, wird die Überprüfung
der Methodik zeigen. Die Forderungen nach einer pauschalen Erhöhung
der Regelsätze sind nach dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht mehr haltbar.

Für Kinder muss eine eigene Bedarfsermittlung und somit eine
eigenständige Festsetzung der Regelsätze erfolgen. Kinder können
nicht mit einer einfachen mathematischen Formel wie "kleinere
Erwachsene" in den Bedarfen "heruntergerechnet" werden. Hier hat es
sich die damalige rot-grüne Bundesregierung mit einem willkürlichen
Berechnungsschlüssel auf dem Rücken der Kinder zu einfach gemacht.

Die Union setzt sich mit Hochdruck dafür ein, für die Kinder
Kriterien und Berechnungsmethoden für eigenständige Bedarfe zu
entwickeln und davon die Höhe eines Regelsatzes abzuleiten. Dies muss
sich am realen Leben orientieren. Oberste Zielsetzung muss dabei
sein, gerade die Startchancen für die betroffenen Kinder so zu
erhöhen, dass sie später ihr Leben eigenständig, eigenverantwortlich
und ohne staatliche Transfers gestalten können.

Für die Union ist klar, dass diese beiden Aufgabenkomplexe vor dem
Hintergrund der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist bis Ende des
Jahres eine Mammutaufgabe darstellen. Umso dringender ist es jetzt,
schnell eine Einigung für die Organisationsform des SGB II zu
erreichen, um die nötige Konzentration und Kapazität für die
Umsetzung des Urteils zu den Regelsätzen zu haben. Die Zeit drängt,
gerade angesichts der rechtlichen Komplexität und der finanziellen
Auswirkungen, die diese neue Aufgabenstellung durch das Urteil in
sich birgt.

Die CDU und CSU werden schnellstmöglich eine Lösung im Sinne des
heutigen Urteils umsetzen.

Die Union hat zur Organisationsform in den vergangenen Tagen einen
richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun ist es an der SPD, diesem
Weg zu folgen. Die SPD mit ihrem damaligen Koalitionspartner trug
schließlich damals die Verantwortung für die Beschlüsse, die das
Verfassungsgericht heute verworfen hat.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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