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Steuerentlastung 2010 - Merkt der Steuerzahler davon eigentlich was? / Neue Regelung bei Kranken- und Pflegeversicherung soll mehr Bares einbringen / Eine Mogelpackung?

Geschrieben am 05-02-2010

Frankfurt (ots) - Seit 1.1.2010 sind alle Beiträge zur
gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie die Beiträge
zur Pflegeversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar.
Stimmt das wirklich? Oder hat die Sache nicht doch einen Haken?

Bis 2009 konnten Angestellte einen Betrag bis 1500 EUR und
Selbstständige einen Betrag in Höhe bis 2400 EUR steuerlich geltend
machen. Allerdings betraf dies nicht nur die Kranken- und
Pflegeversicherung, sondern alle Versicherungsprämien. "Die
Änderungen wurden ja von der Regierung bereits Mitte letzten Jahres
im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes beschlossen und greifen seit
1.1.2010", kommentiert Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD
Steueroptimierte Kapitalanlagen GmbH in Frankfurt (
http://www.skd-frankfurt.de ).

Die Änderung wurde auch nicht ganz freiwillig herbeigeführt,
sondern beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,
das feststellte, dass eine Basis-Krankenversicherung zum
Existenzminimum der Bürger gehöre - ob nun privat oder gesetzlich
versichert - und somit nicht besteuert werden dürfe. Fraglich ist
allerdings, ob die Neuregelung dem Steuerzahler wirklich so viel
bringt.

"Sicher ist das für viele eine schöne Sache, aber wahrscheinlicher
ist, dass sich die Entlastungen für den einzelnen nicht in größerem
Rahmen auswirken werden," führt Fauser weiter aus. "Wenn man die
aktuellen Diskussionen zu neuerlichen Erhöhungen der
Krankenkassenbeiträge verfolgt, ist eher wahrscheinlich, dass die
Einsparungen aus 2009 dort gleich wieder einfließen."

Verpufft das Steuergeschenk somit gleich wieder? Immerhin hat die
Regierung durch die Neuregelung erreicht, dass Arbeitnehmer jährlich
so 9,3 Milliarden Euro an Beiträgen einsparen. Ob und in welcher Höhe
sich dies allerdings für den Einzelnen rechnet, ist fraglich. "Wer
wirklich langfristig und nachhaltig Steuern einsparen möchte, sollte
sich für steueroptimierte Kapitalanlagen entscheiden. In diesem Fall
verpuffen die steuerlichen Einsparungen nicht einfach, sondern werden
gleich gewinnbringend angelegt, sodass man nach einigen Jahren
wirklich etwas Handfestes vorzuweisen hat", rät Fauser. Die SKD GmbH
ist auf den Bereich steueroptimierte Kapitalanlagen spezialisiert.
Über 80 qualifizierte Mitarbeiter - Steuerexperten, Betriebswirte,
Bankfachwirte, Rentenfachberater und Versicherungsexperten - suchen
individuell für jeden Kunden nach seinem persönlichen Modell zur
Steueroptimierung, Altersvorsorge oder Kapitalanlage.

Basierend auf dem exklusiv von SKD entwickelten Konzept der
Fairmögensbildung® wird dabei jeder Kunde ganz individuell beraten
und profitiert somit von einem auf seine Lebenssituation
zugeschnittenen Anlagekonzept für Vermögensaufbau und Altersvorsorge.
Fragen zu renditestarken steueroptimierten Kapitalanlagen mit
Immobilien, erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Wasser,
Schiffen und Flugzeugen beantworten die Experten der SKD
Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH gerne unter
069-603291400 auch telefonisch.

Originaltext: SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76581
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76581.rss2

Pressekontakt:
ROESSLER PR * Die Agentur für Kommunikation
http://www.roesslerpr.de
Walter-Leiske-Str. 2
60320 Frankfurt am Main
Tel. 069-514461


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