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Verfassungswidrigkeit von AKW-Laufzeitverlängerungen vor dem Hintergrund der völlig ungeklärten Atommüll-Entsorgung

Geschrieben am 26-01-2010

Berlin (ots) - Einladung zur Pressekonferenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Machtkampf um die Modalitäten des Weiterbetriebs alternder
Atomkraftwerke ist in vollem Gange. Er treibt die Republik zurück in
den fast schon befriedet geglaubten Fundamentalkonflikt um die
Nutzung der Atomenergie. Zeitgleich stehen Fachleute wie Betroffene
fassungslos vor dem Desaster im so genannten "Versuchsendlager" Asse
2 für schwach- und mittelaktive Atomabfälle. Für die Entsorgung des
um Größenordnungen brisanteren hochradioaktiven Abfalls gibt es mehr
als dreißig Jahre nach dem Start der Erkundung des Salzstocks
Gorleben keine belastbare Perspektive. Nicht einmal die
wissenschaftlichen Kriterien für die Auswahl eines Endlagers sind
abschließend geklärt.

Erstaunlicherweise werden die Diskussionen um
Laufzeitverlängerungen und die offensichtlich über Jahrzehnte
verdrängten oder dramatisch unterschätzten Probleme einer
verantwortbaren Atommüll-Entsorgung so geführt, als hätten beide
nichts miteinander zu tun. Anlässlich unserer Pressekonferenz wollen
wir erläutern, warum sich diese Realitätsverweigerung rächen wird.
Denn wenn die Bundesregierung die Verbindung jetzt nicht herstellt
und daraus Konsequenzen zieht, werden es später die Gerichte tun.
Nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe gerät die Nutzung der
Atomenergie in einen eklatanten Widerspruch zu grundgesetzlich
garantierten Schutzpflichten des Staates, wenn die 2002 mit dem
Atomausstiegsgesetz festgelegte Mengenbegrenzung der
Atommüllproduktion tatsächlich aufgehoben wird. Fast 50 Jahre nach
dem kommerziellen Start der Atomkraftnutzung in Deutschland und vor
dem Hintergrund der offenen Entsorgungsfrage wird sich die von der
Bundesregierung geplante Laufzeitverlängerung als verfassungswidrig
erweisen. Anlässlich unserer Pressekonferenz werden wir ein
juristisches Gutachten vorstellen, das die Rechtsposition der DUH im
Einzelnen erläutert.

Datum: Donnerstag, 28. Januar um 11:00 Uhr
Ort: Haus der Bundespressekonferenz, Raum II,
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin

Teilnehmer: Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz &
Energiewende, Rechtsanwältin
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse

Über Ihr Kommen würden wir uns freuen. Wir bitten um Rückmeldung
unter 07732 9995-0.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Rosenkranz
Deutsche Umwelthilfe, Leiter Politik & Presse

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel. 030 2400687-0, Fax. 030
2400687-19, rosenkranz@duh.de


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