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ALG II-Bescheide sind korrekt

Geschrieben am 26-01-2010

Nürnberg (ots) - Aussagen darüber, die Bundesagentur für Arbeit
(BA) hätte über eine Million fehlerhafter Bescheide erstellt, sind
falsch. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld
ab Januar 2010 um 20 Euro je Kind angehoben. Das Kindergeld wird bei
Empfängern von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") als Einkommen
berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Erhöhungsbetrag des
Kindergeldes auf die laufenden Leistungen anzurechnen ist. Bei der
vergangenen Kindergelderhöhung hatte die Bundesregierung eine
Übergangsregelung beschlossen die es ermöglicht hat, auf eine
Anrechnung bis Ende eines Bewilligungsabschnittes zu verzichten. Für
die aktuelle Kindergelderhöhung gab es keine Übergangsregelung. Die
BA ist verpflichtet, das geltende Recht korrekt umzusetzen.

Das Arbeitslosengeld II wird im Regelfall für sechs Monate
berechnet und bewilligt. Es wird monatlich im Voraus gezahlt.
Änderungen, die erst gegen Monatsende in der Grundsicherungsstelle
bekannt werden, können deshalb immer erst nachträglich berücksichtigt
werden. Da das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erst am 30. Dezember
2009 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, konnte die Erhöhung des
Kindergeldes in vielen Fällen noch nicht bei der Januar-Zahlung
verrechnet werden. Daher kam es in vielen Fällen zu Überzahlungen.
Nach geltendem Recht muss der überzahlte Betrag durch die Betroffenen
rückerstattet werden. "Die Überzahlung ist keinesfalls durch die
Grundsicherungsstellen verschuldet. Aufgrund der sehr engen
Zeitschiene im Gesetzgebungsverfahren war eine Überzahlung
unumgänglich. Dafür bitten wir um Verständnis", so Heinrich Alt,
Vorstand Grundsicherung. Die Frage, ob der Betroffene über den
überzahlten Betrag schon verfügt hat, ist unerheblich. Die
Grundsicherungsstellen haben zwingend einen Bescheid zu erteilen.

Insgesamt erhalten rund 1,3 Millionen Bedarfsgemeinschaften
Kindergeld.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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