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Bund Deutscher Kriminalbeamter, Deutsche Kinderhilfe und Techniker Krankenkasse für ein wirksames Kinderschutzgesetz

Geschrieben am 20-01-2010

Berlin (ots) - Die neue Bundesregierung scheint sich den
Kinderschutz auf die Fahnen geschrieben zu haben: Der
Koalitionsvertrag von Union und FDP sieht ein Kinderschutzgesetz vor.
Dies weckt hohe Erwartungen, denn wesentliche Probleme des
Kinderschutzes sind nach wie vor ungelöst. Ohne ein wirksames
Kinderschutzgesetz, das nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch
Niederschlag in der Praxis findet, werden in Deutschland weiterhin
mehr als zwei Kinder pro Woche in Folge sterben, weil sie misshandelt
oder vernachlässigt werden.

Mit der Fachtagung "Anforderungen an ein modernes
Kinderschutzgesetz" setzen der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die
Deutsche Kinderhilfe und die Techniker Krankenkasse neue Impulse für
den Kinderschutz in Deutschland. Renommierte Experten stellten am 20.
Januar 2010 in Berlin bewährte Modelle aus der Praxis vor und
diskutieren mit den Teilnehmern.

Die Ergebnisse der Fachtagung finden Ihren Ausdruck in folgenden
Anforderungen an ein modernes Kinderschutzgesetz auf Bundesebene:

1. Gesetzliche Vorgaben für Qualitäts- und Kontrollstandards in
der Kinder- und Jugendhilfe setzen, denn nach wie vor arbeiten
Jugendämter deutschlandweit nach unterschiedlichen Standards.

2.Defizite auf der Vollzugsebene ausräumen:

a. gesetzlich klarstellen, dass Kinder im Verdachtfall
grundsätzlich in Augenschein zu nehmen sind und Hausbesuche zu
erfolgen haben;

b. Mitarbeiter der freien Träger der Jugendhilfe verpflichten, dem
Jugendamt Anzeichen von Misshandlungen mitzuteilen;

c. gesetzliche Klarstellung des Austausches von Daten zwischen
den Bundesländern;

d. die Deutsche Kinderhilfe und der Bund Deutscher Kriminalbeamter
fordern die Einführung von Pflichtuntersuchungen und einer
bundesgesetzlichen Regelung, die es den Jugendämtern erlaubt, bei
nicht erfolgter Untersuchung durch den Kinderarzt eine Prüfung
vorzunehmen, ob es eingreifen muss bzw. welche Hilfsangebote gemacht
werden können. Die Techniker Krankenkasse plädiert dafür den
Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wieder zu einem wichtigen Akteur
der Daseinsvorsorge zu machen - hier konkret in Kitas und Schulen,
damit die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe und zugleich im öffentlichen
Interesse ist;

e. Reform des Vormundschaftsrechts gemäß dem jüngsten
Gesetzesentwurf des Justizministeriums.

3. Präventiven Bereich stärken: Nur wenn in den Geburtskliniken
angesetzt wird ("Düsseldorfer Modell"), lassen sich
Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und beheben. Eine Schnittstelle
zwischen Gesundheits- und Jugendhilfesystem ist eine entscheidende
Grundlage für ein präventives Hilfesystem. Bundesfamilienministerin
Dr. Kristina Köhler, Schirmherrin der Fachtagung, untermauerte diese
Forderung: "Mir geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in
einem ganz umfassenden Sinne, der auf den zwei Säulen "Prävention und
Intervention" aufbaut. Ein modernes Kinderschutzgesetz muss aus
meiner Sicht beide Säulen gleichermaßen stärken."

4. Anstelle von Einzelaktionen unterschiedlicher Ministerien ist
ein Gesetz, welches fachübergreifend alle Aspekte des Kinderschutzes
regelt, erforderlich. Das Bundesjustizministerium sollte - in
Abstimmung mit den Ressorts Familie und Gesundheit - die Federführung
für ein umfassendes Kinderschutzgesetz übernehmen. "Kinderschutz ist
kein reines familienpolitisches Randthema, sondern die
gesamtgesellschaftliche Herausforderung der neuen Regierung", so
Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Kinderhilfe.

Auch Andreas Meusch, Leiter der Landesvertretungen der Techniker
Krankenkasse, betonte die Notwendigkeit einer interdisziplinären
Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder: "Eine kinderfreundliche Kultur
kann nur gelingen, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen an einem
Strang ziehen - auch in wechselnder Zusammensetzung. Und es bedarf
einer neuen Balance zwischen Elternrecht und gesamtgesellschaftlicher
Verantwortung, die das Kindswohl stärker gewichtet als manch
vermeintliche Familieninteressen."

Unter dem Aspekt einer wirksamen Prävention im Bereich von
Kindesmisshandlung und Vernachlässigung fordert Klaus Jansen,
Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter, den Aufbau
eines bundesweiten Informationssystems für Ärzte nach Vorbild des
Duisburger Modells "RISKID" (Risikokinderinformationsdatei), das
diesen notwendigen Informationsaustausch ermöglicht: "Ärzte müssen
sich untereinander austauschen und bei Verdacht auf Vernachlässigung,
Misshandlung oder Missbrauch, die für den Kinderschutz zuständigen
Behörden informieren können, ohne sich selbst der Gefahr einer
strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen. Wir dürfen es nicht länger
zulassen, dass unsere Kinder vernachlässigt, misshandelt, missbraucht
und getötet werden! Wir fordern die Politik zum Handeln auf!"

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Pressekontakt:
Techniker Krankenkasse (TK)
Pressestelle
Aurelia Nehr
Tel.: 040-6909-1713
E-mail: pressestelle@tk-online.de


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