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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Sicherungsverwahrung:

Geschrieben am 13-01-2010

Bielefeld (ots) - Die Polizei ist mal wieder der Ausputzer. Zum
Schutz der Kinder muss in Heinsberg ein Sexualstraftäter auf
unabsehbare Zeit rund um die Uhr observiert werden. Denn er darf
nicht eingesperrt werden, wie der Bundesgerichtshof gestern
entschieden hat.
Die Auffassung des BGH überrascht Juristen nicht. Denn der
58-Jährige, der drei Mädchen vergewaltigt und gequält hatte, hatte
seine Strafe von 14 Jahren bis zum letzten Tag verbüßt. Und neue
Erkenntnisse, die eine nachträglich verfügte Sicherungsverwahrung
möglich gemacht hätten, gibt es nicht. Der Mann gilt wie schon zuvor
auch heute noch als sehr gefährlich, aber diese Einschätzung der
Gutachter ist eben nicht neu - und erfüllt somit nicht die
gesetzliche Voraussetzung für eine nachträglich verhängte
Sicherungsverwahrung.
Die Politik muss schleunigst das Gesetz verbessern. Denn dass der Ort
Heinsberg seit einem Jahr in Angst lebt, dass Eltern ihre Kinder dort
nicht mehr alleine nach draußen lassen, dass Polizisten ständig vor
dem Haus des Sexualverbrechers Wache schieben müssen - das stärkt
nicht gerade das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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