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Westdeutsche Zeitung: Der Sexualstraftäter von Randerath bleibt auf freiem Fuß = Von Horst Kuhnes

Geschrieben am 13-01-2010

Düsseldorf (ots) - Die Richter am Bundesgerichtshof haben ihr
Urteil gefällt: Im Namen des Volkes bleibt der zweimal wegen
Vergewaltigung Jugendlicher verurteilte Karl D. auf freiem Fuß. Eine
nachträgliche Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft
München - und wohl auch viele Bürger, insbesondere aus Randerath -
gefordert hatten, wird es für Karl D. nicht geben.
Man mag diese Entscheidung des BGH bedauern, sie vielleicht sogar
missbilligen. Dies ändert aber nichts daran, dass die Karlsruher
Richter nach der geltenden Rechtslage gar kein anderes Urteil fällen
konnten. Denn an eine Sicherungsverwahrung, die erst nach Verbüßung
der Strafe verhängt wird, hat der Gesetzgeber zu Recht sehr hohe
Voraussetzungen geknüpft. Und eben diese Voraussetzungen liegen im
Fall von Karl D. einfach nicht vor.
Nun werden insbesondere die Bürger von Randerath einwenden, der
Richterspruch liefere sie einem Menschen aus, dessen potenzielle
Gefährlichkeit sogar gutachterlich festgestellt wurde. Sie haben die
Sorge: Muss erst wieder etwas passieren, bevor mit Karl D. das
geschieht, was Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder einst populistisch
forderte, nämlich "wegsperren, und zwar für immer"? Die für die
Randerather - und auch für den Verfasser als Vater zweier Kinder -
unbefriedigende Antwort darauf kann aber nur lauten: Nach derzeitiger
Gesetzeslage - leider ja!
Die Betonung liegt dabei auf "derzeitig". Denn die Gesetzeslage kann
geändert werden - auf den dafür vorgesehenen demokratischen Wegen.
Eine solche Änderung könnte sich beispielsweise auf einen Vorschlag
der Polizeigewerkschaft GdP begründen. Sie fordert ein Gesetz über
die Unterbringung von Sexualstraftätern - mit der Möglichkeit, Täter
wie Karl D., die sich während ihrer Haft allen Therapieversuchen
verweigert haben, zwangsweise unterzubringen.
Ein Rechtsstaat wie der unsere zeichnet sich dadurch aus, dass
Gerichte geltendes Recht ausnahmslos anwenden und es nicht nach
Gefühlslage ändern können. Dieser Grundsatz dient nicht dem Schutz
von Tätern, sondern dem Schutz von uns allen - vor Willkür. Insofern
ist das Karlsruher Urteil sehr wohl und zu Recht im Namen des Volkes
gesprochen worden. Auch wenn es Teilen dieses Volkes momentan
vielleicht nicht gefällt.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
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Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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