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Rheinische Post: Das mutige Urteil von Kleve Kommentar Von Jürgen Stock

Geschrieben am 29-12-2009

Düsseldorf (ots) - Ein Urteil schreibt Rechtsgeschichte: Zum
ersten Mal hat ein deutsches Gericht den Anstifter eines sogenannten
Ehrenmordes überführen und zu lebenslanger Haft verurteilen können.
Schon in etlichen vorangegangenen Mordprozessen, in denen männliche
Angehörige islamischer Familien Schwestern und Töchter für ihren
westlichen Lebenswandel mit dem Tod bestraften, gab es deutliche
Anhaltspunkte, dass die Tat vom Familienoberhaupt gebilligt, wenn
nicht sogar angeordnet wurde. Doch die Mauer des Schweigens schützte
bislang die Hintermänner. Verurteilt wurde nur der, der geschossen,
zugeschlagen oder zugestochen hatte.
Nun muss der Vater von Gülsüm lebenslang in Haft. Er hatte bis
zuletzt gehofft, dass das Gericht zu einem Freispruch aus Mangel an
Beweisen gezwungen sein würde.
Doch in der Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter
deutlich, dass das Verhalten des Vaters nach der Tat sowie das
Abhängigkeitsverhältnis des Sohnes gegenüber dem Familienoberhaupt
nur einen Schluss zulässt: Gülsüms Bruder handelte als verlängerter
Arm des Patriarchen.
Für die Opfer orientalischen Familienterrors ist das mutige Klever
Urteil ein Segen. Denn es macht deutlich, dass die deutsche Justiz
die Auftraggeber von Ehrenmorden nicht davonkommen lässt.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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