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Ethikrat weist Kritik an Stellungnahme zur anonymen Kindesabgabe zurück

Geschrieben am 15-12-2009

Berlin (ots) - Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates (DER),
Edzard Schmidt-Jortzig, betonte am heutigen Dienstag, dass der
Ethikrat keineswegs - wie es von manchen Kritikern vorgebracht wird -
das Leben eines Kindes geringer gewichtet als die Kenntnis um seine
Herkunft.

Vielmehr geht der Ethikrat nach Prüfung aller verfügbaren
Erkenntnisse davon aus, dass Babyklappen die Frauen, bei denen die
Gefahr besteht, dass sie ihr Kind aussetzen oder sogar töten könnten,
von dem Angebot der anonymen Kindesabgabe nicht erreicht werden. Es
ist auch zu bedenken, dass die Zahl der Kindstötungen durch das
Angebot anonymer Kindesabgabe nicht gesunken ist und dass
forensisch-psychiatrische Gutachten gegen die Annahme sprechen, dass
Frauen, die ihr Kind getötet haben, in der Lage gewesen wären, es in
eine Babyklappe zu bringen.

Die Angebote anonymer Geburten und institutionalisierte
Babyklappen geben grundsätzlich falsche Signale, indem sie eine
normal erscheinende Handlungsoption offerieren. Bei der ethischen
Bewertung der Angebote anonymer Kindesabgabe darf nicht vergessen
werden, dass die Stärkung der elterlichen Verantwortung die
dominierende moralische Maxime ist. Die Gesellschaft sollte daher
keine direkten und auch keine indirekten Anreize bieten, Eltern aus
ihrer Verantwortung zu entlassen. Viel hilfreicher für eine
schwangere Frau oder eine Mutter, die sich in einer Not- oder
Konfliktlage befindet, sind - je nach ihrer individuellen Situation -
konkrete Hilfen und eine Beratung, die auch jetzt schon anonym
möglich ist.

Es gibt in Deutschland ein flächendeckendes Netz an gut
erreichbaren Beratungsstellen und Adoptionsvermittlungsstellen, die
sich um die Probleme schwangerer Frauen und Mütter fachkundig kümmern
und die bei der Abgabe des Kindes an staatliche Stellen helfen
können, ohne dass das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft
verletzt werden muss. Diese Hilfen sollten stärker bekannt gemacht
und ergänzt werden sowie rund um die Uhr verfügbar sein.

"Gerade die praktischen Erfahrungen von Anbietern, Geburtshelfern,
von für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Adoption zuständigen
Behörden und von Psychologen sind Grundlage der Meinungsbildung im
DER gewesen", erklärt Schmidt-Jortzig.

Die in der Vergangenheit unternommenen Versuche, Babyklappen und
anonyme Geburten auf eine legale Grundlage zu stellen, sind immer
wieder an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert.

Demgegenüber wäre die vom Ethikrat vorgeschlagene gesetzliche
Regelung für eine "vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehend
anonymer Meldung" verfassungsrechtlich tragfähig. Sie würde
Schwangeren bzw. Müttern in Notsituationen, die die regulären Hilfen
meinen nicht in Anspruch nehmen zu können, einen angemessenen
Zeitraum größtmöglicher Vertraulichkeit zur Lösung ihrer Probleme im
Rahmen einer Beratung und Begleitung sichern und gleichzeitig die
Belange des Kindes und des Vaters möglichst wenig und nur
vorübergehend beeinträchtigen.

Die Stellungnahme ist unter www.ethikrat.org abrufbar.

Originaltext: Deutscher Ethikrat
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42978
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42978.rss2

Pressekontakt:
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
D-10117 Berlin

Tel: +49 +30 203 70-246


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