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Jahresende - Vorsorgeexperte rät: jetzt Riesterverträge überprüfen

Geschrieben am 10-12-2009

München (ots) - Haben Sie schon geriestert? Natürlich? Und - passt
Ihr Vertrag noch? Zu jedem Jahresende sollten Riesterverträge
daraufhin durchgesehen werden, ob das ursprüngliche Ziel, nämlich die
Erzielung einer hohen Rendite für die Altersvorsorge dank staatlicher
Förderung, noch gewährleistet ist. Stephan Schäff, Vorsorgeexperte
und Autor des Praxisratgebers "Altersvorsorge" (Vahlen Verlag), hat
folgende Checkliste zusammengestellt, die bei der Überprüfung hilft.

- Die Zulagenförderung orientiert sich am Vorjahreseinkommen. Nur
wenn dieses Jahr tatsächlich vier Prozent Ihres zu versteuernden
Einkommens des letzten Jahres in den Riestervertrag geflossen
sind, erhalten Sie die volle Zulage von 154 Euro pro Person und
185 Euro für jedes Kind (bzw. 300 Euro für jedes ab dem 1.
Januar 2008 geborene Kind). Leisten Sie gegebenenfalls eine
Einmalzahlung, falls Ihr Vertrag dies zulässt.

- Weiß Ihr Riesteranbieter von eventuellen Änderungen? Relevant
sind der Zugang oder Abgang berücksichtigungsfähiger Kinder,
Veränderungen des Einkommens sowie des Berufsstandes
(Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit etc.).

- Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf Veränderungen bei
Ehegattenverträgen richten. Hat ein Ehepartner einen
"angehängten" bzw. "mittelbaren" Vertrag, auf den Zulagen
fließen, ohne dass Sie den Vertrag selbst besparen, können die
Zulagen schnell verloren gehen, wenn eine neue Arbeit
aufgenommen wird (unter Umständen auch bei geringfügiger
Beschäftigung) oder wenn ein Kind geboren wird und der
Vertragsinhaber in Elternzeit ist. Gleiches gilt auch für
angehängte Verträge Pflegebedürftiger.

- Haben Sie die Steuerförderung für das aktuelle Jahr noch nicht
ausgeschöpft, also bis Jahresende weniger als 2.100 Euro in den
Riestervertrag fließen lassen? Wenn die Steuerförderung in Ihrem
Fall die Zulagenförderung übersteigt und Sie noch Geld auf der
Seite haben, das Sie für Ihre Altersvorsorge nutzen können, dann
füllen Sie Ihren Riestervertrag auf, um eine höhere
Steuerrückerstattung zu erhalten. In Zeiten niedriger
Guthabenzinsen kann der Riestervertrag eine attraktive
Alternative zu anderen Sparformen darstellen.

- Stellen Sie sich ergebnisoffen die Frage, ob Ihr Riestervertrag
in der Form, in welcher er läuft, noch zu Ihnen passt. Ob
Versicherung, Fondsvertrag oder Banksparplan - Sie haben stets
die Möglichkeit, in einen anderen Vertrag zu wechseln und
bereits geflossene Förderung mitzunehmen. Bedenken Sie aber,
dass ein Wechsel neue Gebühren verursacht und deshalb wohl
überlegt sein will.

- Stellen Sie auch das Unternehmen, bei welchem Sie Ihren
Riestervertrag haben, auf den Prüfstand. In
Verbraucherzeitschriften finden sich regelmäßig Testberichte,
anhand derer Sie die Qualität Ihres Anbieters einem Vergleich
unterziehen können.

- Seit Anfang 2009 besteht die Möglichkeit der Eigenheimförderung
über sogenannte Wohnriester-Verträge. Mittlerweile gibt es auf
dem Markt entsprechende Angebote. Überprüfen Sie, ob diese
Variante für Sie von Interesse sein kann, und informieren Sie
sich darüber.

- Sie haben zwar einen Riestervertrag, haben aber gerade überhaupt
nichts verstanden? Dann sollten Sie sich unbedingt noch einmal
mit Ihrem Riesterberater zusammen setzen und sich das
Riesterkonzept und Ihren Vertrag genau erklären lassen. Es hängt
viel Geld daran!

Stephan Schäff, Altersvorsorge, Vahlen Verlag 2009, ISBN
978-3-8006-3619-8, Euro 24,80

Originaltext: Verlag C.H.Beck
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2

Pressekontakt:

Verlage C.H.Beck / Vahlen
RA Mathias Bruchmann
Tel. (089) 381 89-266
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de
Internet: www.presse.beck.de


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