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Straftatbestand der politischen Nötigung für VKA

Geschrieben am 02-08-2006

Berlin (ots) - "Für die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände
müsste man den Straftatbestand der politischen Nötigung einführen.
Wer meint, sich derart mit Intrigen und Manipulationen in
Verhandlungen durchsetzen zu müssen, hat jegliches Recht verloren,
sich Tarifpartner nennen zu dürfen. Angesichts der jüngsten
Provokationen und Diffamierungen kann von einem verantwortlichen
Handeln der VKA überhaupt nicht die Rede sein", bewertete
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe das
Verhalten der VKA, mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen
separaten Tarifvertrag unter Umgehung des Marburger Bundes
abzuschließen, obwohl ver.di allenfalls 1.000 Ärzte vertritt, der
Marburger Bund hingegen die Interessen von 105.000 Krankenhausärzten
wahrnimmt.

"Es ist schlicht eine Zumutung, den separaten Tarifabschluss der
VKA mit ver.di als eine Gehaltssteigerung von zehn Prozent
darzustellen. In Wahrheit handelt es sich um Einkommensverluste von
bis zu zwölf Prozent. Das ist nicht nur unseriös, das ist
unverschämt." Hoppe forderte die VKA auf, endlich zu einem Mindestmaß
an Anstand und Ehrlichkeit zurückzukehren und dem Marburger Bund ein
verhandlungswürdiges Angebot zu unterbreiten. Zumindest sollte die
Arbeitgeber-Vereinigung durch die Anrufung eines Schlichters
dokumentieren, einen fairen, arztspezifischen Tarifabschluss finden
zu wollen - und zwar mit der Gewerkschaft, die als einzige
legitimiert ist, für die Krankenhausärzte zu verhandeln, dem
Marburger Bund.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9062
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Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Tel: 030 400456700


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