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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum BGH-Urteil: Kreditverkauf möglich

Geschrieben am 27-10-2009

Bielefeld (ots) - Wenn zwei miteinander einen Vertrag abschließen,
dann gehört dieser nicht in die Hände eines privaten Dritten. Doch
bei Schulden ist das anders. Schulden können vom Gläubiger
weiterverkauft werden. So urteilte jedenfalls gestern der
Bundesgerichtshof nun schon zum zweiten Mal und diesmal speziell für
Sparkassen.
Es kann nicht überraschen, dass dieser Richterspruch bei vielen
Häuslebauern mindestens zu einem Magengrimmen führen wird. Jeder
Kreditnehmer, der vernünftigerweise von vornherein einkalkuliert,
dass Schicksalsschläge auch ihn zeitweise aus der Bahn werfen können,
entscheidet sich bewusst für einen Partner, den er kennt und dem er
vertraut. Nicht von ungefähr werben Sparkassen und
Genossenschaftsbanken schließlich auch damit, dass sie im Krisenfall
ihre Kunden nicht im Regen stehen lassen.
Arbeitslosigkeit? Scheidung? Tod des Partners? Ein
selbstverschuldeter Unfall? Eine schwere Erkrankung? All das kann
Menschen, die vorher ein ganz normales Leben führten, aus der Bahn
werfen. Gut, wenn nun wenigstens die Sparkasse oder Bank, statt
panisch zu reagieren, dem Betroffenen beispielsweise mit einer
Stundung unter die Arme greift. Genau dafür war der Kreditnehmer
schließlich auch bereit, im Zweifelsfall einen etwas höheren Zins zu
bezahlen.
Doch dieses Vertrauen steht auf sehr wackligen Beinen, wenn das
Geldinstitut den Kredit ohne Zustimmung des Schuldners einfach
weiterverkaufen kann. Mit Recht ist zu vermuten, dass sich ein
Geldeintreiber mit Sitz in den USA oder in China herzlich wenig
Sorgen um das Wohlergehen seines Kreditnehmers im fernen Deutschland
macht. Hauptsache, er hat noch Sicherheiten, die verwertet werden
können!
Dem Verbraucherschutz haben die Richter einen Bärendienst erwiesen.
Daraus gibt es nur einen Ausweg: Die neue Mehrheit im Bundestag muss
den Karlsruher Spruch korrigieren. Ein entsprechender Passus, wonach
die Rechte der Darlehensnehmer gestärkt werden sollen, steht sogar im
schwarz-gelben Koalitionsvertrag. Das Mindeste, was Union und FDP
sicherstellen sollten, ist eine Informationspflicht des Instituts, ob
es Kredite weiterverkaufen will oder nicht. Dann kann der
Kreditnehmer bei Vertragsabschluss immerhin entscheiden, was er höher
bewertet: Vertrauen und Sicherheit oder einen kleinen Zinsvorteil.
Eine gesetzliche Vorschrift wäre zudem eine solide Basis für eine
Selbstverpflichtung etwa der Sparkassen, Hypotheken nicht
weiterzuverkaufen. Eine solche gibt es zwar bereits. Doch um nach
diesem Richterspruch erst gar keine Zweifel aufkommen zu lassen,
braucht sie nun ein verlässlicheres Fundament.
Es genügt nicht, den Weg frei zu machen. Bankkunden dürfen heute
erwarten, dass ihr Kreditinstitut ihnen auch auf dem Weg selbst zur
Seite stehen. Diese Aufgabe ist nicht delegierbar. Schon gar nicht an
eine Bank in China.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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